Auch wenn Fernreisen en vogue sind, ist das meistgenutzte Verkehrsmittel für Urlaubsreisen das Auto. Laut ADAC fahren 73 Prozent aller Autofahrer mit dem eigenen Wagen in den Urlaub – jeder zweite damit sogar ins Ausland. Wie es dabei versicherungstechnisch aussieht, wissen die wenigsten.
Laut einer aktuellen Umfrage des ADAC gehen 73 Prozent der Autofahrer in diesem Jahr auf große Ferienfahrt. Viele Reisen gehen davon ins Ausland. Besonders häufig auf Achse sind Frauen und Männer zwischen 30 und 39 Jahren. In dieser Altersgruppe fahren sogar 62 Prozent jedes Jahr mit dem Auto im Ausland.
Woran viele Urlauber nicht denken: Hat meine Kfz-Versicherung auch einen ausreichenden Auslandsschadensschutz? Leider sind dem ADAC zufolge Autounfälle im Ausland keine Seltenheit. Jeder Zehnte (11 Prozent) hatte bereits einen Unfall in einem anderen Land. Bei Autofahrern, die mehrmals im Jahr außerhalb Deutschlands unterwegs sind, hat es sogar bei jedem Fünften (21 Prozent) schon gekracht.
Umso erstaunlicher sind die Wissenslücken über den eigenen Versicherungsschutz im Ausland. Jeder zweite Autofahrer (47 Prozent) weiß nicht, ob seine Kfz-Versicherung einen Auslandsschadenschutz enthält. Dieser Zusatzschutz kann in die Kfz-Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden und hilft bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland. Der heimische Kfz-Versicherer übernimmt dann die Schadenabwicklung – und zwar so, als hätte sich der Verkehrsunfall in Deutschland zugetragen.
Auch in Sachen der finanziellen Absicherung ist ein Auslandschadenschutz hilfreich, denn im Ausland können sich Lücken auftun – nämlich beim Unfallgegner. In Deutschland beträgt die Mindestdeckungssumme für Sachschäden 1,2 Millionen Euro und für Personenschäden 7,5 Millionen Euro. Erleiden Fahrer im Rahmen eines Unfalls im Ausland einen Schaden, sind dagegen normalerweise ausschließlich die Versicherungssummen entscheidend, die in dem Land für die Regulierung des Schadens gelten.
Als extremes Beispiel dient die Türkei. Dort liegen die Mindestsummen für Sachschäden bei 9.525 Euro und für Personenschäden bei 238.123 Euro pro Unfall. Abfedern kann diese Lücke der sogenannte Auslandsschadenschutz. Hat man den bei der eigenen Kfz-Police eingebaut, braucht man sich im Falle eines Unfalls nicht mehr an die ausländische Versicherung des Unfallgegners wenden. Dann regelt die eigene Versicherung den Schaden – und zwar mit den heimischen Deckungssummen.