Beitragsbemessungsgrenzen sollen auch 2024 kräftig steigen

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Bild: Marek Studzinski/Unsplash

Die Beitragsbemessungs-Grenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt 2024 auf jährlich 90.600 Euro in den alten und 89.400 Euro in den neuen Bundesländern. Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt dann eine BBG von 62.100 Euro im Jahr, die Versicherungspflicht-Grenze wächst auf 69.300 Euro. Dies berichtet Tagesschau.de unter Berufung auf Daten des Nachrichtenportals The Pioneer.

  • Versicherungspflichtgrenze in der GKV steigt
  • Wechsel in die PKV wird erschwert
  • BBG in der Rentenversicherung erhöht sich deutlich
  • Verabschiedung durch Bundeskabinett im Oktober

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