IAB – 2023 noch retten!

Geld sparen und gleichzeitig klug investieren – das klingt nach einem Traum

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Bild: andreas160578/Pixabay

Der IAB ist eine clevere Möglichkeit für Ihre Kunden, die Steuerlast zu reduzieren und finanzielle Mittel für zukünftige Investitionen freizusetzen. Idealerweise investiert man dann noch in die Energiewende, denn die Investition in Photovoltaik-Anlagen (PVA) wird über den IAB und zusätzliche Sonderabschreibungen gefördert und durch das EEG werden nachhaltige, staatlich garantierte Einspeisevergütungen erzielt. Das sichert die Einnahmen aus der Investition. Es ist auf diesem Weg möglich, ca. 26 % der Investitionskosten für eine eigene PV-Anlage durch IAB und AfA gefördert zu bekommen.

Ihre Investitionszeiträume im Überblick

Ihre Kunden haben den IAB schon genutzt?
Dann sind dies die Investitionstermine für 2023*:

Im 4. Corona-Steuerhilfegesetz sind alle aktuellen Voraussetzungen für die Bildung des Investitionsabzugsbetrags geregelt. (v. 2 2.6.2022, BGBl 2022 Teil I, S. 912).

Haben Sie für die Anschaffung eines beweglichen Wirtschafsgutes einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 und 2 EStG gebildet, gilt bezüglich der Auflösung Folgendes:

  • Erfolgte die Bildung zum 31.12.2017, ist der Investitionsabzugsbetrag mit Ablauf des sechsten Jahres, das auf das Jahr der Bildung folgt, aufzulösen. Dies ist der 31.12.2023.
  • Erfolgte die Bildung zum 31.12.2018, ist der Investitionsabzugsbetrag mit Ablauf des fünften Jahres, das auf das Jahr der Bildung folgt, aufzulösen. Dies ist der 31.12.2023.
  • Erfolgte die Bildung zum 31.12.2019, ist der Investitionsabzugsbetrag mit Ablauf des vierten Jahres, das auf das Jahr der Bildung folgt, aufzulösen. Dies ist der 31.12.2023.

* Auskunft unserer Steuerberater

Noch keine Investition getätigt?

Ihre Kunden konnten noch nicht investieren und suchen jetzt dringend für 2023 noch eine Lösung um Ihren IAB „zu retten“?

Wir kennen das Problem. Kunden haben den IAB gebildet und sich dann auf die Suche nach einer geeigneten PV-Anlage gemacht. Leider war es nahezu unmöglich, diese zu finden oder zu bekommen und jetzt endet der Investitionszeitraum.

Keine Sorge, wir haben die Lösung für Sie! Wir haben noch Kontingente an diversen PV-Anlagen, die 2023 für den IAB genutzt werden können:

  • Einige Angebote sind am Netz und speisen bereits ein.
  • Einige Angebote sind mit Finanzierungmöglichkeit ausgestattet.
  • Die Investitionsgrößen liegen zwischen 77 TEUR und 180 TEUR.
  • Die Preise zwischen EUR 1.260, – kWp und EUR 1.290, -kWp.
  • Der Cashflow liegt bei 5,5 % – 6,3 % nach Kosten.
  • Alle Anlagen haben EEG-Vergütung.
Sie sind interessiert? Dann handeln Sie bitte schnell!

Es ist leider entscheidend, dass Sie bei Interesse schnell Kontakt mit uns aufnehmen, denn zum einen sind es nur noch wenige Wochen bis zum 31.12.2023 und zum anderen ist auch unser Kontingent begrenzt. Wir weisen auf diese Tatsache hin, weil wir sicherstellen möchten, dass es da, wo dieser Bedarf 2023 noch besteht, sichergestellt werden kann, dass die Investition noch funktioniert.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme:
T: 0611 3353-524
sachwerte@jungdms.de

Übrigens: Jede Kilowattstunde Sonnenstrom ersetzt dieselbe Menge konventionell erzeugter Energie. Dies wirkt der Klimaerwärmung entgegen und ist damit ein entscheidender Beitrag zu einer erfolgreichen Energiewende. Weniger fossile Brennstoffe heißt, schädliche CO2 Emissionen zu senken. Es unterstützt das Bestreben nach mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Die Investition in die Entwicklung, Erstellung und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen leistet einen aktiven Beitrag dazu. Eine Investition in Photovoltaik ist politisch gewollt, ökonomisch sinnvoll und ein Beitrag zur aktiven Gestaltung der Energiewende. Wenn Sie grundsätzlich an Investitionen in PV interessiert sind, haben wir weitere Investitionsmöglichkeiten für Sie: z.B. 2 Jahre Laufzeit / Zins 6,75 % – 8 %.