Vorabpauschale: Abwicklung bei der FNZ Bank + AGB-Änderungen
Die bisher aufwendige Thesaurierungsbesteuerung wird durch die Vorabpauschale abgelöst. Ab 2018 wird für inländische und ausländische Investmentfonds, die keine oder nur eine geringe Ausschüttung im Kalenderjahr vorgenommen haben, eine sog. Vorabpauschale als Besteuerungsgrundlage angesetzt.
Die Vorabpauschale ist eine pauschalisierte Mindestrendite, die sich am Basiszins der risikolosen Marktverzinsung der Bundesbank orientiert und jährlich am 2. Kalendertag des Folgejahres für das abgelaufene Kalenderjahr ermittelt wird. Erhoben wird die Vorabpauschale nur, sofern eine positive Wertentwicklung des Investmentfonds vorliegt. Die Vorabpauschale ist somit auf den Wertzuwachs des Fonds im Kalenderjahr begrenzt. Die deutsche Bundesbank hat für das Jahr 2023 einen positiven Basiszinssatz veröffentlicht. Daher wird für 2023 wieder eine Vorabpauschale erhoben.
Sie erhalten in diesem Webinar Informationen über die Abwicklungsmodalitäten und Berechnungslogik der Vorabpauschale für 2023 im Januar 2024 bei der FNZ Bank SE.
Anschließend gehen wir nochmal auf den AGB-Änderungsprozess ein und zeigen Ihnen, welche Änderungen vorgenommen wurden. Ergänzend zeigen wir Ihnen wie Ihre Kunden zustimmen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Informationen zur Teilnahme am Webinar.
Termin: Mittwoch, 17. Januar 2024, 16:00 Uhr