Die Datenschutzgrundverordnung ist seit gut sechs Jahren in Kraft und hat die Vermittlungschancen mindestens „gut durchgerüttelt“. Viele Geschäftsprozesse mussten und müssen datenschutzrechtlich auf den Prüfstand gestellt werden und es mussten zahlreiche zusätzliche auch rechtliche Anpassungen vorgenommen werden.
Verfolgt man zudem die Presse aufmerksam, so stellt man fest, dass die Landesdatenschutzbehörden doch zunehmend zum Teil recht hohe Bußgelder gegen Unternehmen verhängt haben und zukünftig sicherlich auch verhängen werden. Da es zudem noch viele ungeklärte Rechtsfragen gibt, wird das Thema Datenschutz auch zukünftig nicht nur Behörden, sondern sicher auch die Gerichte beschäftigen.
Praxisnahe Informationen von einem Rechtsexperten
Rechtsanwalt Tobias Strübing, Partner der renommierten Kanzlei Wirth Rechtsanwälte und Experte im Versicherungs- und Vertriebsrecht, ist seit Langem auch Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Geschäftsführer der Firma VerDat24 GmbH. Er hat daher bereits vor Einführung der DSGVO Erfahrungen im Datenschutz sammeln können. In einem einstündigen Webinar erläutert er anhand zahlreicher Praxisfälle…
- was sich in den vergangenen Jahren, in denen die DSGVO anzuwenden ist, getan hat und worauf Sie zukünftig achten sollten.
- Außerdem gewährt er noch einmal einen kurzen praxisnahen Einblick in die neuralgischen Punkte, die sie für einen Datenschutz-Grundschutz in Ihrem Unternehmen in jedem Fall erledigt haben müssen.
- Beim Thema Datenschutz spielt auch die IT-Sicherheit eine Rolle, die ebenfalls Thema des einstündigen Webinars sein wird. Hier wird auf die wichtigsten Punkte hinweisen, die im Zusammenhang mit IT-Sicherheit erledigt werden sollten.
Freuen Sie sich auf ein spannendes Webinar, dass Ihnen – ganz nah an der Praxis – wichtige Hilfestellung geben wird (inklusive 60 Minuten Zeitgutschrift).
Termin: Freitag, 26. April 2024, 11:30 Uhr