Bereits seit 2023 liegt die Absetzbarkeit für Altersvorsorgeaufwendungen zur Basisrente bei 100 %. Mit dem neuen Wachstumschancengesetz ergibt sich eine weitere Verbesserung: Der Besteuerungsanteil der Rente aus einer Basisrentenversicherung sollte ursprünglich ab 2040 bei 100 % liegen. Dieses wird nun gestreckt auf das Jahr 2058. Erreicht wird das, indem ab 2023 der Besteuerungsanteil nur noch in 0,5-Prozentpunkt-Schritten gesteigert wird (bisher in 1-Prozentpunkt-Schritten).
Zur Erklärung: Hat Ihr Kunde eine Basisrente abgeschlossen und beginnt die Rente
2038, sind 90 Prozent der Rente steuerpflichtig und der absolute Betrag, der sich aus den zehn Prozent ergibt, ist lebenslang steuerfrei. Nach der alten Regelung waren es nur zwei Prozent.
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