Die Art und Weise, wie Versicherungen vermittelt werden, ändert sich zusehends. Nicht nur die „alteingesessenen“ Vermittler und Versicherungsvertriebe digitalisieren ihr Geschäft. Es drängen auch immer mehr so genannte StartUps und Banken auf den Markt, die den Versicherungskunden über Apps und Onlinezugänge nahezu vollständig online betreuen.
Auch sonst haben Vermittler oftmals kaum noch persönlichen Kontakt zu ihren Kunden. Gerade die Pandemie und 2020 und 2021 haben dies in einem bisher ungeahnten Maß befördert. Versicherungsangebote werden per E-Mail oder über die Homepage erfragt und versandt. Wenn es zu diesen Angeboten Rückfragen gibt, werden diese im besten Fall noch telefonisch geklärt, oft genug aber ebenfalls über E-Mailverkehr, Messenger-Dienste, oder die Beratung erfolgt über Videokonferenzen.
Für die Neukundenakquise werden Datensätze zu potenziellen Kunden eingekauft, und einige besonderes fortschrittliche Vermittler bieten auf der Homepage sogar Vergleichsrechner und/oder direkte Abschlussmöglichkeiten.
Rechtliche Fallstricke beachten
Dabei gilt es aber auch, in rechtlicher Hinsicht einiges zu beachten. Das fängt schon beim aktuell allgegenwärtigen Thema „Datenschutz“ und damit an, dass die eigene Webseite entsprechend gestaltet sein muss. Mitunter ist auch der Umgang mit so genannten „Leads“ recht sorglos, was dazu führen kann, dass man für Fehler verantwortlich gemacht wird, die dem Lead-Lieferanten unterlaufen sind.
In seinem Webinar erläutert Ihnen Rechtsanwalt Strübing, LL.M., Datenschutzbeauftragter (TÜV) Schritt für Schritt mit praktischen Bespielen, worauf Sie achten und was Sie gegebenenfalls vermeiden sollten. Das Webinar richtet sich gleichermaßen an Einzelvermittler wie an größere Vertriebsstrukturen.
Termin: Mittwoch, 7. August 2024, 11:30 Uhr