Bitte beachten Sie, dass im Jahr 2024 einige Länder als Hochrisikoländer eingestuft wurden. Kunden mit Wohnsitz in diesen Ländern werden gebeten, einen Herkunftsnachweis für die neuen Einkünfte vorzulegen. Um die Gutschrift eingehender Geldmittel nicht zu verzögern, bittet Moventum Sie, den Nachweis rechtzeitig zu erbringen.
Folgende Länder sind betroffen:
- Amerikanisch-Samoa
- Antarktis
- Bahamas
- Bhutan
- Bonaire, Saint Eustatius & Saba
- Botswana
- Bouvet-Inseln
- Eswati (ehemals: Swaziland)
- Falkland-Inseln
- Fidschi
- Französisch-Polynesien
- Französische Südliche Territorien
- Kapverden
- Kleinere Amerikanische Überseeinseln
- Monaco
- Nord-Mariana-Inseln
- Panama
- Pitcairn
- Saint Pierre & Miquelon
- Samoa
- Solomon-Inseln
- Spitzbergen & Jan-Mayen-Inseln
- Staat Vatikanstadt
- Taiwan
- Tokelau
- Ukraine
- Wallis & Futuna-Inseln
- Westsahara
Außérdem wurden die Richtlinien für Kunden mit Wohnsitz in den einzelnen Risikokategorien aktualisiert. Die neuen Richtlinien gelten ab Montag, den 19. August.
- Richtlinien KYC Pflichtdokumente für die Plattform
- Richtlinien KYC Pflichtdokumente für Finanzberater
Bitte beachten Sie: Bei Standardbedarf sind die bekannten und erforderlichen Unterlagen für eine Depoteröffnung nach wie vor in den Eröffnungsunterlagen enthalten. Die neuen Richtlinien sind insbesondere dann hilfreich, wenn kein Standard vorliegt (beispielsweise bei gesetzlichen Vertretern, Vollmachten oder juristischen Personen). Alle Unterlagen können vorab vollständig eingeholt werden, um unnötige Wege zum Kunden zu vermeiden. Im Anschluss senden Sie die gesammelten Dokumente an Moventum. Bei Fragen zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren: CRM@moventum.lu.