Die Spezialität der KRAVAG: Für jeden Kunden die richtige Sondereinstufung
  • Ersteinstufung bis max. SF 8 für Zweitfahrzeug
  • Ersteinstufung für Zweitfahrzeuge in dieselbe SF-Klasse wie das Erstfahrzeug
  • Ersteinstufung in SF 5 für Kundenkinder
  • Übernahme der Sondereinstufung des Vorversicherers Einstufung von vor mehr als sieben Jahren stornierten Verträgen
  • Einstufung für ehemalige Dienstwagenfahrer

Übrigens reguliert die KRAVAG im Schadenfall immer nach dem aktuellen Leistungskatalog. Die KRAVAG-Leistungsverbesserungsgarantie – ohne Mehrbeitrag.

ACHTUNG Fahranfänger – Ihre Vertriebschance
  • Begleitetes Fahren mit der KRAVAG
    Wenn die Kinder Ihrer Kunden langsam erwachsen werden, ist der Führerschein nicht mehr fern. Bei KRAVAG dürfen Kinder bis zum 18. Lebensjahr begleitet fahren. Einfach so. Ohne, dass sie als Fahrer in den Verträgen angegeben werden müssen. Ohne Mehrbeitrag.
  • Das ist günstig! Zusatzfahrer für nur 318 Euro
    Nach dem 18. Geburtstag ermöglicht der Baustein Zusatzfah­rer jungen Fahranfängern einen kostengünstigen Einstieg in die Mobilität. Für nur 318 Euro können Fahranfänger nicht nur ein bestimmtes, sondern alle bei KRAVAG oder R+V versicherten PKW fahren, sofern keine Sondereinstufung mit Fahrerkreiseinschränkung vorliegt. Unkompliziert: Der Zusatzfahrer muss nur in einem einzelnen Vertrag benannt werden.

Das erste eigene Auto können ehemalige Zusatzfahrer bei KRAVAG übrigens direkt in SF5 versichern und so mit der KRAVAG jede Menge Geld sparen. Die vollständigen Informationen rund um die KRAVAG Mobilitäts-Produkte finden Sie im Maklerportal oder im persönlichen Gespräch mit Ihrer Maklerbetreuung unter Tel.: 040 23606-1039 oder per E-Mail an Katharina.Meister@kravag.de