Für das nächste Jahr führt AXA Krankenversicherung die in 2024 bewährten Höhen der Beitragsrückerstattung (BRE) unverändert fort. Zusätzlich erhalten Neukunden in der Vollversicherung bei einem unterjährigen Versicherungsbeginn eine anteilige BRE (Beispiel: Versicherungsbeginn am 01.03.2025 = 10/12 BRE).

Darüber hinaus können Ihre Kunden auch weiterhin von Verhaltensbonifikationen profitieren, wie sie es bereits aus den vergangenen Jahren gewohnt sind.

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