Bei den steuerlichen Frei- und Förderbeträgen im Jahr 2025 ist hervorzuheben, dass der Höchstabzugsbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen (Schicht 1) für Ledige auf 29.344 € steigt. Grund- und Kinderfreibetrag sowie das Kindergeld für 2025 stehen noch nicht endgültig fest, da das Steuerfortentwicklungsgesetz noch nicht verabschiedet wurde.

Die Werte im Infoblatt Sozialversicherung – Wichtige Daten für 2025 wurden hinsichtlich der Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung ist erstmalig bundeseinheitlich und steigt in 2025 kräftig auf 96.600 €.

Natürlich hat die Alte Leipziger auch ihre Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Landkarte entsprechend aktualisiert. Sie steht Ihnen jeweils für die private Altersvorsorge und für die betriebliche Altersversorgung zur Verfügung. Die Rechengrößen für die bAV in 2025 wurden in einem weiteren Infoblatt zusammengestellt.