Für den Versicherer ELEMENT Insurance AG wurde am 8.1.2025 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Die direkt-AS GmbH ist Assekuradeur und arbeitet dabei unter anderem mit der ELEMENT Insurance AG zusammen. In dem Zusammenhang wurde die direkt-AS von der Nachricht über die drohende Insolvenz der ELEMENT Insurance AG ebenso überrascht wie viele andere.
Als Partner und Risikoträger der Versicherungsprodukte der direkt-AS GmbH ist ELEMENT ein integraler Bestandteil der Dienstleistungen von direkt-AS. Die plötzliche Entwicklung hat direkt-AS ebenso unerwartet getroffen wie die geschätzten Kunden und Vertriebspartner. Die direkt-AS möchte ihr aufrichtiges Bedauern über die entstandene Situation ausdrücken und versichern, dass sie das volle Ausmaß der Unannehmlichkeiten, die Ihnen dadurch entstehen, zutiefst versteht.
Aktuell befinde sich die direkt-AS in fortgeschrittenen und konstruktiven Gesprächen mit mehreren renommierten Versicherungsunternehmen, die ebenso wie die direkt-AS höchsten Wert auf den Schutz der Versicherten und die Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern legen. Das gemeinsame Ziel ist es, schnellstmöglich einen neuen, verlässlichen Risikoträger zu präsentieren, der nahtlos an die bisherigen Leistungen anknüpft und Ihren Versicherungsschutz ohne Unterbrechung sicherstellt.
Die direkt-AS ist sich bewusst, dass diese Situation vielfältige Herausforderungen mit sich bringt. Das gesamte Team arbeitet intensiv daran, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten und schnellstmöglich tragfähige Lösungen zu implementieren. In dieser herausfordernden Zeit ist direkt-AS eine transparente und proaktive Kommunikation besonders wichtig, der sie in der Anfangszeit nicht sofort gerecht werden konnte, da sie sich mit der intensiven Suche nach einem Risikoträger zuforderst um die Sicherheit der Kunden kümmern musste. Das tut direkt-AS leid.
Die direkt-AS wird Sie regelmäßig über den Fortschritt ihrer Bemühungen informieren und steht Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung. Ihre Anliegen haben höchste Priorität, daher setzt direkt-AS alles daran, Ihr Vertrauen weiterhin zu rechtfertigen.
Hiermit möchte die direkt-AS die ihr vorliegenden Informationen mit Ihnen teilen und Sie über die Auswirkungen für die Kunden und die Zusammenarbeit informieren.
Wie ist die Situation bei ELEMENT?
ELEMENT hatte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 20. Dezember 2024, nach der Kündigung ihres wichtigsten Rückversicherers, den Eintritt von Überschuldung im Sinne von § 19 Insolvenzordnung (InsO) angezeigt. Die BaFin hat daraufhin am 23. Dezember 2024 bei dem zuständigen Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – einen Insolvenzantrag für ELEMENT gestellt.
Das Insolvenzgericht hat mit Beschluss vom 8. Januar 2025 Herrn Rechtsanwalt Friedemann Schade, Fachanwalt für Insolvenzrecht, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Zugleich hat das Insolvenzgericht angeordnet, dass Verfügungen der ELEMENT Insurance AG nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (sog. „schwache“ vorläufige lnsolvenzverwaltung).
Bei dem Beschluss des Insolvenzgerichts vom 8. Januar 2025 handelt es sich zunächst nur um vorläufige Sicherungsmaßnahmen. Es handelt sich noch nicht um die endgültige Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das Insolvenzgericht wird voraussichtlich im Februar 2025 das (endgültige) Insolvenzverfahren eröffnen.
Parallel zum vorläufigen Insolvenzverfahren laufen aktuell intensive Bemühungen, das Unternehmen außergerichtlich zu sanieren. Der Geschäftsbetrieb von ELEMENT wird seit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung unter der vermögensrechtlichen Aufsicht durch Herrn Rechtsanwalt Schade fortgeführt. Dazu arbeitet Herr Schade eng und vertrauensvoll mit dem Vorstand von ELEMENT sowie der BaFin zusammen.
Welche Auswirkungen haben die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens und die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters?
Mit der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens läuft der Geschäftsbetrieb des Versicherungsunternehmens unter Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters weiter. Auch die Versicherungsverträge werden fortgeführt, es dürfen jedoch vorerst keine Auszahlungen für Schadenfälle mehr erfolgen. Die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist Gegenstand einer Sicherungsanordnung des Insolvenzgerichts.
Ist direkt-AS weiterhin berechtigt die Vertragsverwaltung der bestehenden Verträge bei ELEMENT durchzuführen?
Ja, auch die Verträge zwischen direkt-AS als Partnerunternehmen von ELEMENT und ELEMENT selbst bestehen unverändert fort. Auch die direkt-AS steht in engem Kontakt zum Insolvenzverwalter und dem Vorstand von ELEMENT.
Die Bearbeitung der Verträge, einschließlich der Beitragsabrechnung, erfolgt weiterhin durch direkt-AS und nicht durch ELEMENT oder den Insolvenzverwalter. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass direkt-AS aufgrund der aktuellen Lage für manche Entscheidungen zu den Verträgen die Zustimmung des Insolvenzverwalters benötigt. Es kann daher zu Verzögerungen in der Beantwortung Ihrer Anfragen kommen.