LV 1871 stellt neue Basisrente vor – jetzt auch mit Einmalbeitrag

6
Bild: GaudiLab/iStock

Mit der neuen Tarifgeneration der Basisrente der LV 1871 profitieren Freiberufler, Selbstständige und Besserverdienende jetzt auch mit einem Einmalbeitrag von staatlicher Förderung. Damit können sie beispielsweise größere Beträge aus einer Erbschaft oder einer Abfindung steueroptimiert in eine lebenslange Rente umwandeln. So senken sie die Steuerlast in der Ansparphase und können bei der LV 1871 jetzt auch in der Rentenphase an der Wertentwicklung des Kapitalmarkts partizipieren.

Der Einmalbeitrag ist bei der LV 1871 bereits ab 3000 Euro und bis zur maximalen Höchst-Fördersumme von 29.444 Euro für Ledige bzw. 58.688 Euro für Verheiratete abschließbar. Kunden bleiben aber weiterhin flexibel, da jederzeit Zuzahlungen ab 200 Euro möglich sind. Darüber hinaus bietet die LV 1871 auch eine monatliche Beitragszahlung an.

Drei Varianten

Abschließbar ist die neue Generation der LV 1871 Basisrente je nach Vorsorgebedürfnis in drei Varianten.

  • Neu ist die Basisrente mit fondsgebundenem Rentenbezug, mit dem die Kunden auch in der Rentenphase an den Kapitalmärkten investiert bleiben.
  • Nach wie vor im Angebot ist die Basisrente als fondsgebundene Rente mit klassischem Rentenbezug, die auch die eXtra-Rente bei schwerer Krankheit als Option inkludiert.
  • Darüber hinaus bietet die LV 1871 eine Variante mit klassischem Rentenbezug und Pflegeoption bei Pflegebedürftigkeit.

Bei allen Varianten kann der Rentenbezug an die persönliche Lebensplanung angepasst und aufgeschoben werden.

Altersvorsorge und Absicherung in einem

Nachdenken sollten gerade Selbstständige und Freiberufler auch über ihren finanziellen Schutz bei Berufsunfähigkeit. Denn: Mit den aktualisierten Tarifen hat die LV 1871 auch die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) zur Basisrente angepasst, die sich jetzt noch stärker an den Konditionen der vielfach ausgezeichneten selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung Golden BU orientiert.

PS: Die eXtra-Rente ist ein echtes Alleinstellungsmerkmal und unverzichtbar in der Basisrente, weil der Kunde bei schwerer Krankheit/verkürzter Lebenserwartung nicht kapitalisieren kann.

MeinPlan Basisrente Produktuebersicht (PDF)