Versicherungsvoranfragen: Einfacherer Abschluss bei Klauselvereinbarungen

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Bild: Drazen Zigic/iStock

Einkommensschutz ist eine der wichtigsten Absicherungen, bei deren Abschluss eine Risikoprüfung erfolgt. Mit der ERGO BU und der Grundfähigkeitsversicherung ERGO Body Protect bietet ERGO zwei hochwertige Produkte für den Einkommensschutz an.

Viele Kunden sind gesund oder haben nur geringfügige Beschwerden, hier ist der Abschluss unkompliziert möglich. Manchmal ist hingegen unklar, ob eine Versicherung des Kunden nur eingeschränkt oder überhaupt möglich ist. In solchen Fällen empfiehlt es sich, eine Risikovoranfrage einzureichen, um Klarheit zu erhalten.

Ist eine Annahme möglich, aber nicht zu den regulären Bedingungen, können Zuschläge oder Ausschlussklauseln angewendet werden, die den Versicherungsschutz auch bei Vorerkrankungen ermöglichen. Die mitgeteilte Zuschlagshöhe kann direkt in die Angebotsanwendung eingegeben werden, der Abschluss ist somit wie gewohnt möglich.

Vereinfachter Abschluss

Bisher war der Abschluss jedoch schwieriger, wenn die Vereinbarung von Ausschlussklauseln erforderlich war. ERGO hat nun einen neuen Prozess eingeführt, der den Abschluss erheblich vereinfacht: Bei bis zu drei erforderlichen Klauseln erhalten Sie als Ergebnis der Risikoprüfung von der Antragsabteilung eine Vereinbarung mit dem genauen Wortlaut der Klauseln. Dies sorgt für Transparenz für Sie und Ihre Kunden.

Reichen Sie bei der Beantragung der Versicherung die ausgefüllte und vom Kunden unterschriebene Klauselvereinbarung als Anlage zum Antrag mit ein. Stimmen die Angaben bei Antragstellung mit der Voranfrage überein, kann der Antrag policiert werden.

Das Antragsverfahren bleibt durchgängig bestehen, die bisher erforderliche Änderung auf das Angebotsverfahren mit einer separaten Annahmeerklärung des Kunden ist nicht mehr nötig. Dies reduziert den Aufwand für Ihren Kunden und erspart Ihnen zusätzliche Nachfragen zur Unterschrift.

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