
Der Höchstrechnungszins (HRZ) ist zum 1. Januar 2025 auf 1 % erhöht worden. Wie HDI bereits im letzten Jahr mitgeteilt hat, können Ihre Kunden von der Anhebung des HRZ profitieren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie erfolgt der Umtausch auf den HRZ für betroffene Bestandsverträge:
- Versand der Kundenanschreiben mit Registrierungsmöglichkeit für das Online-Kundenportal „Mein HDI“ ist ab Ende KW 5 erfolgt. Der QR-Code ist 6 Wochen gültig. Bereits registrierte Kunden finden Ihr Angebot unter „Services“.
- Nach erfolgter Registrierung wird der Kunde durch eine E-Mail informiert. Der Aktivierungslink des Accounts in der Mail ist aus Sicherheitsgründen nur 24 Stunden gültig.
- Kunden erhalten im Kundenportal ein vollständiges, d.h. VVG-konformes Umtauschangebot rückwirkend ab Vertragsbeginn.
- Das Angebot kann im Kundenportal direkt und unkompliziert angenommen werden.
- Die im Angebot enthaltende Annahmeerklärung muss nicht an HDI versendet werden, wenn das Angebot im Kundenportal angenommen wird (Hinweis: Für die Kunden, bei denen die Umtauschaktion nicht über das Kundenportal erfolgt, gilt diese Regelung nicht).
- Der Versand der geänderten Police erfolgt auf dem ursprünglich vereinbarten Weg (per Post oder digital ins Kundenportal).
Das Umtauschangebot umfasst die Tarife der Basisversorgung, des Einkommensschutz und Risikoprodukte.
Hinweis: Für alle aufgeschobenen Rentenversicherungen der privaten Altersvorsorge und der betrieblichen Altersversorgung gilt die Anpassungsgarantie. Für die Tarife wird automatisch der neue garantierte Rentenfaktor auf das Vertrags- bzw. Fondsguthaben im Vertrag hinterlegt. Es erfolgt darüber keine schriftliche Kundeninformation.
Detaillierte Informationen (u.a. zu den jeweils betroffenen Produkten und Voraussetzungen für das Umtauschangebot) finden Sie in unseren FAQ zur Anpassung des Höchstrechnungszinses.