Die Bereitstellung und der Versand der Steuerbescheinigung 2024 ins Online-Postfach ist für die letzte März-Woche vorgesehen. Dabei weist FFB auf eine wichtige Änderung hin:

Steuerbescheinigungen werden nur noch für Depots erstellt, bei denen der FFB die TIN (bei natürlichen steuerinländischen Personen) bzw. Steuernummer (bei inländischen juristischen Personen) vorliegt. Ausländische natürliche und juristische Personen sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Hintergrund: Die FFB muss erstmalig in 2025 für Steuerbescheinigungen, die für die Jahre 2024 ff ausgestellt werden, im Falle einer Korrektur, eine BSB-Meldung (Berichtigte Steuerbescheinigung) an die Finanzbehörden übermitteln. Dies funktioniert nur mit TIN/Steuernummer. Im Gegenzug entfällt damit die Rückforderung der alten Bescheinigung bzw. das Einholen einer Nichtverwendungsbestätigung.

Da die FFB als Bank grundsätzlich nur verpflichtet ist, auf Verlangen eine Steuerbescheinigung zu erstellen, hat die Geschäftsführung entschieden, Steuerbescheinigungen ohne TIN nicht zu erstellen. Betroffenen Kunden können die Steuernummer gern nachträglich mitteilen. FFB wird nach März regelmäßig Aussendungen machen, um die Steuerbescheinigungen nachzuerstellen.