Im Rahmen einer einmaligen Aktion wird die FNZ Bank die Kundenverbindungen mit bestandslosen Depots bzw. Konten kündigen. Die hohe Anzahl bestandsloser Depots und Konten stellt für die FNZ Bank einen großen organisatorischen und administrativen Aufwand dar. Auch für diese Kunden müssen weiterhin Depotunterlagen erstellt, Online-Zugänge verwaltet und insbesondere auch die Akzeptanz der aktuellen Vertragsbedingungen nachgehalten werden.
Eine Kündigung erfolgt lediglich, wenn die gesamte Kundenverbindung bis 30.6.2025 bestandslos ist, da keine einzelnen Depots oder Konten, sondern ausschließlich die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden gekündigt wird. Weiterhin wird nur eine Kündigung ausgesprochen, wenn die Kundenverbindung bereits seit 1.8.2024 umsatzlos ist und zum Stichtag, den 30.6.2025, keinen Bestand aufweist.
Die Kündigungen werden unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist von zwei Monaten Ende Juni 2025 ausgesprochen. Die Zustellung der Kündigungen erfolgt über den Online-Postkorb beziehungsweise per postalischen Versand.
Möchten Sie für Kunden die Schließung ihrer Depots oder Konten verhindern, genügt es, wenn rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist ein Anlagebetrag auf das Depot bzw. das Konto eingezahlt wird. Die FNZ Bank wird alle Kundenverbindungen mit einem Guthaben zum Ablauf der Kündigungsfrist selektieren und die Kündigung zurücknehmen.
Bitte achten Sie bei Einzahlungen auch auf den Zustimmungsstatus Ihrer Kunden. Für die Weiterführung muss der Kunde den aktuellen Vertragsbedingungen zustimmen.