Der Währungs- und Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments (ECON) hat über die Pläne der Kommission für eine EU-Kleinanlegerstrategie abgestimmt und sich gegen ein EU-weites Provisionsverbot ausgesprochen. Vermittler- und Branchenverbände sehen den Beschluss positiv. Eine endgültige Entscheidung wird das EU-Parlament allerdings erst im April fällen.
Der ECON habe die richtige Entscheidung getroffen, meint etwa der deutsche Fondsverband BVI, denn die Kommission würde mit einem Provisionsverbot ihre Ziele nicht erreichen und den Kleinanlegern schaden. Dieser Beschluss ermögliche es Anlegern, zwischen verschiedenen Beratungsmodellen frei zu wählen, so der BVI weiter.
Kunden bleiben frei in der Wahl der Beratung
Mit einer endgültigen Verabschiedung seien die Versicherungsmakler auf einem guten Weg, dass sie auch weiterhin als unabhängig tätige Vermittler Provisionen für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukte erhalten dürfen, meint man beim Bundesverband Finanzdienstleistung AfW.
Zuspruch findet die Entscheidung auch beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), denn andernfalls drohte der Entzug der Existenzgrundlage für Versicherungsvermittler in Deutschland, so der BVK. Der ECON-Ausschuss habe sich vielmehr dafür ausgesprochen, die Koexistenz verschiedener Vergütungssysteme bei der Anlageberatung aufrecht zu erhalten. Damit hätten weiterhin die Kunden in Deutschland die Möglichkeit, hochwertige Beratungsleistungen der Vermittler in Anspruch zu nehmen, ohne zwingend Honorare bezahlen zu müssen, argumentiert der BVK.
Hier finden Sie die offiziellen Stellungnahmen des BVI und des AfW.