§ 34f GewO-Prüfbericht 2023: Bis zum 31. Juli anmelden

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Bild: fabio/Unsplash

Gewerbetreibende nach § 34f Abs. 1 GewO müssen ihre geschäftlichen Unterlagen jedes Jahr einem geeigneten Prüfer vorlegen. Dieser Prüfbericht ist der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde bis zum 31. Dezember des Folgejahres zur Verfügung zu stellen.

Sie können das von JDC abgeschlossene Prüfbericht-Rahmenabkommen mit unserem langjährigen Partner Dr. Merschmeier + Partner GmbH nutzen und sich für den § 34 f GewO-Prüfprozess für das Jahr 2023 anmelden.

Die Anmeldung ist noch bis zum 31. Juli möglich

Alle erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung, u.a. auch die Datenschutzerklärung die uns zum Datenaustausch mit der Dr. Merschmeier + Partner GmbH ermächtigt, finden Sie in der Auftragserteilung. Weitere Fragen zur Anmeldung können Sie gerne per E-Mail richten an info@merschmeier-partner.de. Eine ausführliche Beschreibung des Prüfungsprozess finden Sie im Leitfaden.