Wirtschafsweise schlagen vor: Kinder an die Börse

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Bild: Thawatchai Chawong/iStock

Nur rund 20 Prozent der Deutschen investiert in Aktien, ETFs oder Aktienfonds. Grund für diese Zurückhaltung sind oftmals ungenügende Kenntnisse über die Zusammenhänge an den Kapitalmärkten. Nun schlägt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vor, bereits Kinder mit staatlich geförderten Anlagekonten an die Börse heranzuführen.

Das Argument der „Wirtschaftsweisen“: Individuelle Anlagekonten fördern die finanzielle Bildung von Kindern – unabhängig von den Erfahrungen der Eltern. Kinder würden so verschiedene Finanzzyklen kennenlernen und könnten die Vorteile einer Aktienanlage verstehen – niedrige Risiken und langfristig hohe Renditen.

Durch die automatische Einzahlung von beispielsweise zehn Euro pro Monat und Kind im Alter von sechs bis 18 Jahren in einen Fonds könnten Kinder lernen, langfristig zu investieren, so die Wirtschaftsweisen. Eltern könnten die Beträge beispielsweise mit einem Teil des Kindergeldes weiter aufstocken. Nach Erreichen des achtzehnten Lebensjahres sollen die Kinder dann frei über ihre Fondsanteile verfügen können oder diese weiter besparen.

Breit streuende Aktienfonds als obligatorisches Anlageprodukt

Bei der Wahl der geeigneten Geldanlage spricht sich der Sachverständigenrat aber klar gegen Bankspar- und Versicherungsprodukte aus. Stattdessen soll es kostengünstige und breit gestreute Aktienfonds als standardmäßiges, womöglich sogar obligatorisches Anlageprodukt geben. Als Vorbild nennen die Wirtschaftsweisen die schwedische Fund Selection Agency, die für das schwedische Rentensystems besonders kostengünstige Investmentfonds beschafft.