Geldwäschegesetz – diese Frist dürfen Sie als Versicherungsmakler oder Investmentvermittler nicht versäumen

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Bild: klimkin/Pixabay

Der deutsche Gesetzgeber zieht in punkto Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung die Zügel an.

Spätestens bis zum 1. Januar 2024 müssen sich alle GWG-Verpflichteten eigenständig bei dem von der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) eingerichteten Web-Portal „goAML Web“ zur Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen registrieren.

Diese fristgebundene Registrierungspflicht besteht nun unabhängig von der Abgabe einer konkreten Verdachtsmeldung.

Zu den GWG-verpflichteten Gewerbetreibenden zählen z.B.

  • Versicherungsvermittler nach § 34d GewO, die Lebensversicherungen, Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr, Kapitalisierungsprodukte oder Darlehen vermitteln,
  • Immobilienmakler gem. § 34c GewO, und
  • Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO, wenn sie ihre Tätigkeit nicht ausschließlich auf Anlagen beschränken, die von Verpflichteten nach dem GwG vertrieben oder emittiert werden.

Es genügt bereits ein einziger Fall im Kalenderjahr, um die volle GWG-Verpflichtung auszulösen. Wir empfehlen deshalb grundsätzlich allen selbständigen Finanzanlagenvermittlern, Immobilienmaklern und Versicherungsvermittlern, sich rein vorsorglich im „goAML Web“ zu registrieren. Vermittler sollten sich außerdem zeitnah mit der Registrierung befassen, da nach Ablauf der Registrierungspflicht u.U. Bußgelder drohen, deren Höhe bislang nicht feststeht.

Die Registrierung im „goAML Web“ ermöglicht nicht nur die Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen ohne Zeitverzögerung, die FIU stellt den Verpflichteten darüber hinaus auch viele hilfreiche Informationen zum Thema Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zur Verfügung.

Den Anmeldelink zum „goAML Web“ finden Sie hier:

Registrierung als Verpflichteter nach dem GWG

Zur Unterstützung unserer Vertriebspartner bei der Registrierung haben wir außerdem eine Anleitung für Sie vorbereitet und im Beraterportal hinterlegt.

Weitere Hinweise zur Registrierung sowie zur Abgabe von Verdachtsmeldungen können Sie auch den Publikationen der FIU zur Anwendung des goAML Web, entnehmen.