Welche Versicherungen Azubis wirklich brauchen

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Bild: AndreaObzerova/iStock

In diesen Wochen starten rund eine halbe Million Auszubildende in ihr Arbeitsleben. Für viele eine aufregende Zeit, in der man an alles andere denkt als an die ersten eigenen Versicherungen, obwohl viele Schulabgänger dann nicht mehr grundsätzlich über ihre Eltern versichert sind. Daher sind einige eigene Absicherungen von Anfang an wichtig, andere kosten nur Geld und sind – jetzt noch – unnötig.

Krankenversicherung
Azubis sind in der Regel gesetzlich krankenversichert. Die Leistungen der Kassen sind zu etwa 95 Prozent identisch, die Beiträge können jedoch unterschiedlich hoch sein. Deshalb sei es sinnvoll, wenn sich Auszubildende noch vor dem Arbeitsbeginn für eine Krankenkasse ihrer Wahl entscheiden, rät etwa der Gesamtverband der Versicherer.

Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die man anderen schuldhaft zugefügt hat und wehrt Schadensersatzansprüche ab, die jemand zu Unrecht erhebt. Meist sind Azubis bis zum 25. Lebensjahr über die Privathaftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert – sofern diese eine abgeschlossen haben. Es lohnt sich also, vor Abschluss einer eigenen Police beim Versicherer der Eltern nachzufragen, ob und wie lange man mitversichert ist.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Ratsam ist auch der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die dann einspringt, wenn Versicherte aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr zu mindestens 50 Prozent in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf tätig sein können. Dies ist gerade für Berufseinsteiger relevant, da sie in den ersten Jahren im Job keine und danach nur unzureichende Ansprüche auf Unterstützung durch die gesetzliche Rentenversicherung haben.

Weiterer Vorteil: Wer die BU-Versicherung schon in der Ausbildung abschließt, zahlt meist günstigere Beiträge. Und am Ende der Ausbildung kann die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente per Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung an das neue Gehalt angepasst werden.

Betriebliche Altersvorsorge
Auszubildende sollten sich bei ihrem neuen Arbeitgeber über die Möglichkeiten einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) informieren. Auch Azubis haben einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente. Das bedeutet aber nicht, dass Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, die Betriebsrenten ihrer Arbeitnehmer zu finanzieren. Viele Betriebe tun jedoch genau das: Sie unterstützen ihre Angestellten beim Aufbau einer Betriebsrente, etwa indem sie die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung entweder voll bezahlen oder sich mit dem Angestellten teilen. Dadurch können sich Azubis schon früh ein zusätzliches Einkommen fürs Alter erwirtschaften, und Arbeitgeber sichern sich so wichtige Fachkräfte für die Zukunft.