Die Verdienstobergrenzen für den Elterngeldanspruch sinken seit Jahren stetig. Bereits 2021 verloren Eltern mit einem zu versteuernden Einkommen über 300.000 Euro ihren Anspruch auf Elterngeld. Die aktuelle Obergrenze liegt bei unter 200.000 Euro, und ab April 2025 wird sie weiter auf unter 175.000 Euro gesenkt.
Diese neuen Grenzen erschweren vielen Ihrer Kunden den Elterngeldbezug – doch die ARAG hat eine Lösung, um weiterhin Beitragsbefreiung zu ermöglichen.
Anpassung der AVB zum 1. Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 akzeptiert die ARAG neben dem Elterngeldbescheid auch eine Arbeitgeberbescheinigung über die Elternzeit als Nachweis für die Beitragsbefreiung. Dadurch profitieren Ihre Kunden auch dann, wenn sie aufgrund der Einkommensobergrenze keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben. Die übrigen Voraussetzungen zur Beitragsbefreiung bleiben unverändert.
Hinweis für Ihre Kunden: Die ARAG wird Anfang 2025 ihren gesamten Kundenbestand offiziell über die Änderungen informieren. Damit können Sie Ihre Kunden frühzeitig und umfassend beraten.
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Termin: Montag, 18. November 2024, 10:00 Uhr