Anpassungen in den allgemeinen Versicherungsbedingungen

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Bild: Varijanta/iStock

Auch zum Jahresbeginn 2025 gibt es bei der ARAG wieder einige bestandswirksame Anpassungen in den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Damit Sie optimal informiert sind, wurden die wichtigsten Änderungen zusammengefasst. Bestandskunden werden von der ARAG voraussichtlich im April über die Neuerungen informiert.

Beitragsbefreiung bei Elternzeit

Eltern, die aufgrund hoher Einkommensgrenzen keinen Anspruch auf Elterngeld haben, können nun trotzdem eine Beitragsbefreiung erhalten – sofern sie Elternzeit gemäß dem BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) in Anspruch nehmen.

Die wichtigste Neuerung: Wenn der Anspruch auf Elterngeld aufgrund der Überschreitung der Einkommensgrenze entfällt, kann zukünftig auch eine Arbeitgeberbescheinigung über die Elternzeit als Nachweis für die Beitragsbefreiung vorgelegt werden. Damit wird sichergestellt, dass auch Kunden, die die Einkommensgrenze überschreiten, weiterhin die Möglichkeit zur Beitragsbefreiung haben. Alle weiteren Voraussetzungen bleiben unverändert.

Bei Elternzeit beinhalten die ARAG-Med-Tarife (MedExtra und MedBest) sechs Monate Beitragsbefreiung.

Übersicht der Bedinungstexte (PDF)

Anschlussheilbehandlung (AHB) nun klar geregelt

Die Erstattungsfähigkeit von AHB wurde in älteren Tarifbedingungen (TB/KK 2013 & TB/KK Bisex) bisher nicht explizit erwähnt. Jetzt gelten hier die gleichen Regelungen wie bereits in den TB/KK 2019. In der Praxis ändert sich nichts – es sorgt lediglich für mehr Transparenz.

Wiedereingliederung in Krankentagegeldtarifen

Die Tarifbedingungen für Krankentagegeld wurden angepasst, um klarzustellen, dass auch während einer Wiedereingliederung ein Leistungsanspruch besteht. Bisher war nur die völlige Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung genannt. Diese Änderung ist rein redaktionell.

Wichtiger Hinweis: Das neue Formular „Antrag auf Beginnverlegung“ ist ab sofort verfügbar. Bitte nutzen Sie dieses Formular, um Rückfragen zu vermeiden und den Prozess der Beginnverlegung zu beschleunigen.

Antrag auf Beginnverlegung (PDF)

Senden Sie den Antrag bitte an anfrage-kv@arag.de, Betreff: „Beginnverlegung Versicherungsnummer …“.