Bis zum 31.07.2024 (Antragseingang) können Schulabgänger bei uns noch als Schüler versichert werden und sichern sich so den dauerhaften Vorteil günstiger Beiträge und des gesundheitlichen Status quo. Ob der Schüler bereits einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat, ist dabei nicht relevant.
Beispiel für den Prämienunterschied, wenn man jetzt rechtzeitig aktiv wird
(16 Jährigen Schüler/-in):
Ein möglichst frühzeitiger Abschluss einer BU-Versicherung zur Existenzabsicherung ist elementar notwendig, da kein staatlicher Schutz für Schüler, Azubis, Studenten und Berufsanfänger besteht.
Die besonderen Vorteile einer lebensbegleitenden Schüler-BU
- Ab dem sechsten Lebensjahr (Grundschüler) = echtes USP
- „Echter“ BU-Schutz für Schüler (da harte Berufsgruppe) – einzigartig und nur bei der LV 1871: Der Schulweg ist mitversichert
- Verzicht auf konkrete oder abstrakte Verweisung
- Zukunftsgarantie: Flexible Anpassungsmöglichkeiten der Berufseinstufung und der Obergrenze der Nachversicherung
- Nachversicherungsgarantien ohne erneute Risikoprüfung