Grundfähigkeiten – mehr als die kleine Schwester der Berufsunfähigkeit

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Bild: fizkes/iStock

Die Grundfähigkeitsversicherung hat im Gegensatz zur BU keinen Bezug zur Arbeit. So kann es auch sein, eine Grundfähigkeit zu verlieren und trotzdem weiter arbeiten zu können, weil diese Fähigkeit im Beruf nicht gebraucht wird.

In jungen Jahren spielt die Grundfähigkeitsversicherung sogar eine wichtigere da konkretere Rolle, muss aber keine Entscheidung für die Ewigkeit bleiben. Zurich bietet gleich zwei Tariflösungen für den Grundfähigkeits-Schutzbrief, bei denen später ohne erneute Gesundheitsprüfung in den Berufsunfähigkeits-Schutzbrief gewechselt werden kann bzw. direkt in diese übergeht.

Grundfähigkeitsabsicherung für Kinder – wichtiger denn je

Kinder sind unsere Zukunft – doch wer weiß schon, was die Zukunft bringt? Unfälle und schwere Erkrankungen kommen meist ohne Vorwarnung. Damit dann nicht auch noch eine finanzielle Katastrophe folgt, stellt die Absicherung der Grundfähigkeiten für Kinder eine wichtige Option dar – zumal bei Zurich ein späterer Wechsel oder Übergang in die BU-Versicherung möglich ist.

Die gesetzliche Absicherung für Kinder reicht bei weitem nicht. So gilt die gesetzliche Unfallversicherung nur für den Kindergarten und die Schule, beziehungsweise für den direkten Hin- und Rückweg, die restliche Zeit ist dort nicht beinhaltet.

Oft wird sich auf die private Unfallversicherung verlassen. Bei einer ernsten Erkrankung des Kindes nützt diese aber wenig. Schnell ist schon z.B. wegen einem Zeckenbiss eine wichtige Grundfähigkeit verloren. Zur Absicherung solcher Risiken bietet Zurich sogar zwei Lösungen:

  • Für Kinder ab dem 5. Lebensjahr den Grundfähigkeits-Schutzbrief mit späterer Wechseloption in die BU
  • Für Kinder ab dem 10. Lebensjahr die Junior BU+, bei der während der Schulzeit die BU sowie zehn Grundfähigkeiten versichert sind und dann spätestens mit Vollendung des 21. Lebensjahrs automatisch in eine BU-Versicherung übergehen.

Oft lohnt es sich, nicht nur Eltern auf einen Grundfähigkeitsschutz für Kinder anzusprechen, denn häufig sind auch Großeltern oder Paten bereit, einen monatlichen Beitrag zum Wohle des Kindes zu investieren.

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