Das Thema Altersvorsorge steht immer wieder im Mittelpunkt politischer Diskussionen – mit klaren Verbesserungen für Ihre Basisrenten-Kunden und allen, die es werden wollen.
- Bereits seit Jahresanfang sind die Beiträge zur Basisrente zu 100 % steuerlich absetzbar.
- Mit dem Wachstumschancengesetz wurde außerdem beschlossen, dass der Besteuerungsanteil von Rentenleistungen in der 1. Schicht nur noch um 0,5 % pro Jahr steigt. Das bedeutet: Erst ab dem Jahr 2058 werden die Renten Ihrer Kunden zu 100 % besteuert – nicht schon ab 2040. So wirkt sich die neue Regelung aus:
Die Basisrente bietet mehr als nur steuerliche Vorteile
- Ihre Kunden können einfach mehr einzahlen, wenn es gerade passt. Beitragserhöhungen und Zuzahlungen sind jederzeit bis zum Höchstbetrag möglich.
- Das Guthaben kann im Falle einer Insolvenz nicht gepfändet und bei Beantragung von Bürgergeld nicht angerechnet werden.
- Die Basisrente ist nicht vererbbar – es kann aber ein Hinterbliebenenschutz vereinbart werden (z. B. für Ehepartner und Kinder, für die Kindergeldanspruch besteht).
Nutzen Sie die Vorteile der Basisrente auch für Ihre Kunden – wählen Sie dazu am besten eine der chancenreichen Fondspolicen der Volkswohl Bund Lebensversicherung FONDS PUR, FONDS FITTERY oder FONDS MODERN.
Mehr über die Basisrente und passenden Vorsorgelösungen finden Sie in der Beratungsunterlage.