Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, dass der Höchstrechnungszins erstmals seit 30 Jahren zum 1. Januar 2025 steigen soll, nämlich von 0,25 % auf 1 %. Dies wird sich positiv auf die Leistungen von Lebensversicherungsprodukten auswirken.
Die Vorteile des erhöhten Rechnungszinses möchte Swiss Life Ihnen und Ihren Kunden gern auch für Verträge zugänglich machen, die dieses Jahr noch mit dem aktuellen Rechnungszins abgeschlossen werden. Swiss Life bietet sowohl auf Arbeitskraftabsicherungs- als auch auf Altersvorsorgeverträge eine Umstellungsmöglichkeit an – dies beinhaltet das Zufriedenheitszertifikat.
Höhere Leistungen bei gleichem Beitrag
Mit dem Swiss Life Zufriedenheitszertifikat profitieren Ihre Kunden auch schon bei Vertragsabschluss ab 1. Juli 2024 von höheren Leistungen bei gleichem Beitrag – ohne Bearbeitungsgebühr und ohne eine erneute Gesundheitsprüfung.
Sobald das Gesetz beschlossen wird, wird Swiss Life für Ihre Kunden in den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 prüfen, ob sich bei ihrem Arbeitskraftabsicherungsvertrag (Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung, Vitalschutz) durch eine Umstellung auf einen neuen Vertrag bei gleichem Beitrag höhere Leistungen ergäben. Falls dies der Fall ist, werden Swiss Life automatisch eine Umstellung anbieten.
Da Swiss Life Konsortialführer AKS in den drei großen Branchenlösungen KlinikRente, ChemieRente und MetallRente ist, gilt das Angebot auch für die private Arbeitskraftabsicherung im Rahmen der drei Versorgungswerke (Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung, Grundfähigkeitsversicherung, Erwerbsminderungsversicherung).
Bei den Altersvorsorgeverträgen (Maximo, Investo) kann sich durch die Rechnungszinserhöhung ein höherer Rentenfaktor ergeben. Auch hier wird Swiss Life bei Inkrafttreten des Gesetzes automatisch und in allen drei Schichten – bei zertifizierten Produkten unter der Voraussetzung der Akzeptanz der Zertifizierungsstelle – den höheren Rentenfaktor im Vertrag Ihrer Kunden berücksichtigen und einen Nachtrag zusenden. Sollte dieses Vorgehen nicht möglich sein, werden wir Ihnen und Ihren Kunden ein Angebot unterbreiten, durch das sie dennoch von einem höheren Rentenfaktor profitieren können.
Bonus: Exklusive Bestandsaktion
Im Rahmen der Rechnungszinserhöhung wird Swiss Life Ihnen und Ihren Kunden eine exklusive Bestandsaktion anbieten. Sollte ab 1. Juli 2024 ein bestehender Altersvorsorgevertrag in Schicht 1 und 3 – bei zertifizierten Produkten unter der Voraussetzung der Akzeptanz der Zertifizierungsstelle – (Swiss Life Maximo und Swiss Life Investo) mit Vertragsbeginn ab dem Jahr 2022 (Rechnungszins 0,25 %) erhöht (Beitragserhöhung um mind. 30,00 Euro) werden, so erhalten Ihre Kunden den durch die Rechnungszinserhöhung erhöhten garantierten Rentenfaktor (nur für den des Garantiekapital übersteigenden Anteil) auch für den zum Vertragsabschluss vereinbarten Vertragsbestandteil.
Mit dieser Bestandsaktion gibt Ihnen Swiss Life das perfekte Werkzeug, um Ihre Kunden zu kontaktieren und Ihr Geschäft in der zweiten Jahreshälfte 2024 zu pushen.
Die Zufriedenheitszertifikate sind bereits bei der Angebotserstellung im Swiss Life-Tarifrechner EVApro verfügbar.