Unser Berufsunfähigkeitsversicherungs-Update im Detail

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Bild: Hannoversche

Der September begeistert mit deutlichen Verbesserungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung der Hannoverschen. Jetzt sichern Sie Ihre Kunden noch passgenauer ab. Auch an Ihrer Vergütung hat die Hannoversche gearbeitet. So bietet die SBU-Update am Ende tatsächlich „Mehr für Alle“: Mehr erstklassige Argumente im Verkaufsgespräch, mehr Leistung und Flexibilität während der Vertragslaufzeit – und mehr Transparenz für Sie als Vermittler. Alle Informationen auf einen Blick, finden Sie in der neuesten Folge der Hannoversche News.

Dynamik-Option deutlich verbessert

Gerade in Zeiten erhöhter Inflation wird die Dynamik zu einem Kernpunkt beim Ausgleich des Kaufkraftverlustes. Die Handlungsoptionen in diesem Bereich wurden deshalb deutlich erweitert:

  • Unbegrenztes Widerspruchsrecht
    Kunden können jährlich neu entscheiden, ob sie die Erhöhung annehmen möchten, unabhängig davon, wie oft sie in der Vergangenheit widersprochen haben.
  • Anhebung der Obergrenze für Erhöhungen bei Vertragsabschluss
    Die Dynamik kann bei Vertragsabschluss bis zu einer Jahresrente von 108.000 Euro eingeschlossen werden.
  • Steigerung der Obergrenze für Erhöhungen während der Laufzeit
    Die BU-Rente kann nun durch dynamische Anpassungen auf bis zu 120.000 Euro pro Jahr erhöht werden – ideal, um Besserverdiener abzusichern.
  • Anhebung des Endalters für Erhöhungen
    Dynamische Anpassungen sind nun bis zum Alter von 60 Jahren (bisher: 55 Jahre) möglich.
Versicherungslaufzeit neu berechnet

Die Hannoversche hat die Berechnung der Vertragslaufzeit nun flexibel gestaltet. Es müssen ab jetzt keine ganzen Versicherungsjahre vollendet werden. Vielmehr endet der Vertrag passgenau mit dem vereinbarten Endalter Ihres Kunden. Das ermöglicht den nahtlosen Übergang in die Altersrente – ohne Lücken oder Doppelrente.

Alleinstellungsmerkmal: Krisen-Airbag

Beim Tod eines nahen Angehörigen geht die Hannoversche im Tarif Premium-Exklusiv weiter als der Wettbewerb und zahlt eine zweckgebundene Einmalleistung von bis zu 2000 Euro für eine stationäre oder ambulante Therapie zur Trauerbewältigung.

Und vieles mehr
  • Vorläufiger Versicherungsschutz: jetzt bis zu 1500 Euro
  • Fehlerhafte Patientendokumentation führt nicht mehr zwangsläufig zu einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
  • Verbesserte Vergütung im Starter-Tarif: Zuerst Vergütung auf Basis des reduzierten Beitrags über die gesamte Vertragslaufzeit. Nach Ablauf der Startphase (nach fünf Versicherungsjahren) wird die ausstehende Differenz auf Basis des neuen Beitrags und der Restlaufzeit vergütet
  • Verzicht auf VSV-Abzug: Sie bekommen 100 % der Abschlussvergütung

Weitere Informationen finden Sie auf der Partnerwebseite. Alle Details finden Sie auch in der aktuellen Vertriebsinformation zum Download.