Die Fähigkeiten Ihrer Kunden – von der Hannoversche abgesichert

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Bild: Serhii Hryshchyshen/iStock

Es ist soweit: Die Hannoversche erweitert mit der neuen Grundfähigkeitsversicherung ihr Produktportfolio. Die Grundfähigkeitsversicherung richtet sich an alle, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus wirtschaftlichen Gründen in der Regel keine Option ist. Dazu gehören Handwerker und Bauarbeiter ebenso wie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen. Aber auch für Personen in hoch spezialisierten Berufen (z. B. Chirurgen oder Berufssportler) ist die Grundfähigkeitsversicherung interessant.

Ihre Kunden können mit der Hannoversche genau die Fähigkeiten absichern, die besonders wichtig sind – und eine monatliche Rente vereinbaren, die den gewohnten Lebensstandard für die Zukunft sichert.

Starke Leistungen im Überblick

In den Tarifen Basis und Premium sind 24 Grundfähigkeiten wie z. B. Sehen, Hören, Gehen, Feinmotorik, Auto- und Motorradfahren sowie Heben und Tragen oder Knien und Bücken versichert. Damit bietet die Grundfähigkeitsversicherung der Hannoversche genau den Schutz, den Ihre Kunden benötigen. Zusätzlich kann der Schutz individuell auf die Bedürfnisse Ihrer Kunden angepasst werden, mit vier optionalen Bausteinen:

  • Bauhandwerk:
    Zusätzlicher Schutz für in der Baubranche Tätige oder handwerklich Interessierte. Bei Verlust einer Bauhandwerk-Fähigkeit (auf Knien arbeiten, mit Armen über Kopf arbeiten, vornübergebeugte Haltung, Benutzung eines Baugerüstes, Ziehen oder Schieben einer Schubkarre, Ausübung der beruflichen Tätigkeit (Arbeitsunfall), Fahrerlaubnis der Klasse L oder T) zahlt die Hannoversche eine Rente in Höhe der vereinbarten Grundfähigkeitsrente. Auch sinnvoll für alle, die körperlich arbeiten (z. B. Pfleger/innen).
  • Psyche:
    Monatliche Rentenzahlung bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung. Mit dem Krisen-Airbag leistet die Hannoversche zusätzlich bis zu 2000 Euro zur Trauerbewältigung bei Lebenskrisen durch den Tod einer nahestehenden Person.
  • Schwere Erkrankungen:
    Einmalzahlung einer Jahresrente bei Krebserkrankung oder erheblicher Einschränkung der Herz- oder Lungenfunktion. Mit der Time-to-Care-Leistung zahlt die Hannoversche außerdem eine Einmalleistung in Höhe einer Jahresrente wenn ein (Adoptiv-) Kind schwer erkrankt.
  • Arbeitsunfähigkeit:
    Monatliche Rentenzahlung bis zu 24 Monate bei Arbeitsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten oder drei Monaten mit weiterer dreimonatiger Prognose.

Highlights Grundfaehigkeit (PDF)