BHV für das Baugewerbe – Mischbetriebe richtig absichern

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Bild: Inter

Unternehmer müssen sich heutzutage besonders rasch an veränderte Rahmenbedingungen anpassen, viel schneller als je zuvor. Zuletzt sorgte die Corona-Pandemie in besonderem Maße dafür, dass beispielsweise in der Gastronomie viele Betriebe einen Außer-Haus-Verkauf etablierten, um Kunden trotz Bewirtungsverbot in den Restaurants an sich zu binden.

Auch Handwerker kennen längst die Anforderung an Flexibilität und Anpassung an Kundenwünsche. Der Maler kümmert sich nicht nur um die Wände, sondern verlegt auch gleich den Fußboden oder errichtet eine Trockenbauwand. Und der Garten- und Landschaftsbauer gestaltet nicht nur Gärten oder Parks, sondern schippt im Winter den Schnee von den Gehwegen.

Bauhandwerker haben unterschiedliche Risiken

Wer sich als Unternehmer also nicht auf eine Tätigkeit konzentriert, gehört zu den Mischbetrieben. Das ist insbesondere in der Absicherung von Haftpflichtschäden von Bedeutung, da je nach handwerklicher Tätigkeit diese oft vom Versicherer risikotechnisch anders eingestuft wird. Die Betriebshaftpflichtversicherung, die eben nicht nur die Haupttätigkeit, sondern auch die Nebentätigkeiten abdeckt, ist für solche Betriebe existenziell.

Für die Ermittlung der Versicherungsprämie wird am Markt in der Regel die Tätigkeit mit dem höchsten Risiko zu Grunde gelegt. Verrechnet wird der Prämiensatz mit dem kompletten Jahresumsatz des Versicherungsnehmers – egal mit welcher Tätigkeit dieser generiert wurde. Für den Versicherungsnehmer bedeutet das: Je gefahrvoller eine Tätigkeit eingestuft wird, desto höher ist sein Beitrag.

Nehmen wir zur Verdeutlichung einen Dachdeckerbetrieb, der jeweils zur Hälfte Flachdächer abdichtet und Ziegeldächer eindeckt. Aufgrund der Arbeit mit offenem Feuer ist der Prämiensatz für die Tätigkeit des Abdichtens mit Bitumen deutlich höher. Für die Tätigkeit des Eindeckens zahlt der Unternehmer unter diesen Voraussetzungen zu viel Prämie.

Die Lösung: Mischkalkulation

Bei der INTER Betriebshaftpflichtversicherung für das Baugewerbe kann die Prämie mit einer Mischkalkulation ermittelt werden. Das bedeutet, dass in dem vorgenannten Beispiel nur die Hälfte des Umsatzes mit dem höheren Beitragssatz verrechnet wird. Die Beiträge für die Umsätze aus der Eindeckung von Dächern werden mit einem niedrigeren Beitragssatz ermittelt. Das ist fair und spart dem Versicherungsnehmer bares Geld.

Weiterführende Informationen zur Betriebshaftpflichtversicherung für das Baugewerbe

Einladung zum Webinar

Stefan Gerking aus dem Key Account Management der INTER Versicherungsgruppe stellt Ihnen die Betriebshaftpflichtversicherung und weitere wichtige Gewerbeprodukte der INTER im Detail in einem Webinar vor.

Termin: Montag, 20. März 2023, 10:00 Uhr

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