Unsere Unterstützung soll Maklern dabei helfen, sich haftungssicher aufzustellen

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Eine Beratung vor Ort für Makler während der Anbahnung: Diese Unterstützung im Gewerbegeschäft gibt es bei der INTER Versicherungsgruppe kostenfrei. Ein Service, den sonst kaum noch eine andere Gesellschaft bietet. Das Ziel dabei ist es, dem Makler mögliche Haftungsrisiken aufzuzeigen und zu minimieren. Stefan Gerking ist als Key Account Manager bei der INTER Versicherungsgruppe für die Betreuung von JDC verantwortlich und erläutert Ihnen die Hintergründe.

JDC: Mit einer Beratung vor Ort im Gewerbegeschäft bietet die INTER Maklern einen Service, den es am Markt so kaum noch gibt. Was ist die Motivation dahinter?

Stefan Gerking: Es gibt so viele Dinge, auf die Makler im Gewerbegeschäft heute alles achten müssen. Wir bei der INTER empfinden es als unsere Aufgabe, dabei Unterstützung zu leisten. Und das nicht nur mit Webinaren oder Vorträgen auf Veranstaltungen, sondern auch ganz direkt vor Ort.

JDC: Kann jeder Makler diesen Service in Anspruch nehmen oder gibt es dafür Voraussetzungen wie beispielsweise seine Bestandsgröße oder Umsatzziele?

Stefan Gerking: Das läuft bei uns sehr unkompliziert ab. Wir machen da keine Unterschiede. Die einzige Voraussetzung ist, dass das Geschäft generell zu uns passt, also wir es grundsätzlich zeichnen. Aber prinzipiell kann diesen Service jeder Makler in Anspruch nehmen. Wenn unsere Underwriter mit dem Makler einen gemeinsamen Termin gefunden haben, fahren sie zum Beispiel auch für einen klassischen 100-Euro-Vertrag raus.

JDC: Und wie muss man sich nun eine solche Beratung vor Ort vorstellen?

Stefan Gerking: Das ist sehr unterschiedlich und hängt natürlich von den Bedürfnissen des Maklers ab. Das kann von einem gemeinsamen Durcharbeiten der Unterlagen wie Vorverträgen bis zu gemeinsamen Besuchen in den Betrieben der Kunden reichen. Uns geht uns vor allem darum, eventuelle Deckungslücken und Haftungsrisiken aufzudecken. Unsere Unterstützung soll Maklern dabei helfen, sich besser und haftungssicher aufzustellen. Der Fokus liegt dabei auf der Betriebshaftpflicht-, der Inhalts- und der Betriebsgebäudeversicherung.

JDC: Wie sieht das in der Praxis aus?

Stefan Gerking: Meist geht es zunächst um die Gebäudewertermittlung. Dabei arbeiten wir mit Wert14, einem Tool mit dem online ein anerkanntes Gebäude-Wertgutachten erstellt werden kann. Viele Makler haben da noch keine Erfahrung. Liegt ein aktuelles Wertgutachten vor, hat das für Makler den Vorteil, dass sie hinsichtlich einer im Vorvertrag falsch ermittelten Versicherungssumme nicht mehr in der Haftung stehen. Die INTER verzichtet übrigens bei einer Ermittlung mit Wert14 auf die Anrechnung einer Unterversicherung, was sich ebenfalls reduzierend auf die Haftung auswirkt. Bei Bedarf führen wir gemeinsam Gespräche mit den Firmeninhabern, um mögliche Risiken zu erkennen. Dabei geht es um praktische Dinge wie zum Beispiel den Zustand der Elektrik oder der Wasserleitungen in dem Gebäude. Wenn ein Makler hier gegenüber der Versicherung falsche Angaben macht, fällt das im Schadenfall auf ihn zurück. An der Stelle reicht oft schon ein Blick auf den Schaltkasten oder die Hauptwasserversorgung, um zu erkennen, ob hier in den letzten Jahren mal eine Sanierung stattgefunden hat. Wenn mein Kollege vor Ort waren und die Begebenheiten kennen, kann die INTER deswegen im Schadenfall keine Leistungen kürzen.

JDC: Wo lauern für Makler weitere Haftungsfallen?

Stefan Gerking: Haftungsfallen bergen vor allem Altverträge, die etwa übernommen und nicht an neue und aktuelle Bedingungen angepasst wurden. Wer hat da damals die Gebäudewertermittlung gemacht? Wie kam derjenige auf die Versicherungssumme? Das ist alles haftungsrelevant. Dann das Thema Selbstbeteiligung. Nicht selten wird in den Verträgen eine generelle Selbstbeteiligung ausgeschlossen, wobei einzelne Klauseln dann doch wieder mit einer Selbstbeteiligung belegt sind. Im Schadenfall ist hier der Ärger mit dem Kunden vorprogrammiert.

JDC: Da herrscht offenbar auch viel Unkenntnis?

Stefan Gerking: Definitiv. Als Nicht-Experte kann man im gewerblichen Sachbereich schnell mal den Überblick verlieren – was bei über 200 Produktgebern mit aktuellen und historischen Tarifen durchaus verständlich ist. Was ist der Unterschied zwischen einer Neuwertdeckung und einer Neuwertdeckung mit Goldener Regel? Wie funktioniert ein Unterversicherungsverzicht? Welche Bedeutung hat die erweiterte Wiederherstellungsklausel in der Gebäudeversicherung? All das sind Fragen, bei denen wir gerade Maklern, die neu ins Gewerbegeschäft eingestiegen sind oder wollen, hilfreich zur Seite stehen möchten.

JDC: Gibt es für diese Probleme eine pauschale Lösung?

Stefan Gerking: Nur bedingt. Wie gesagt fahren unsere Underwriter gern zu den Risiken und schauen sich diese mit dem Makler gemeinsam an. Nach ein paar Terminen gewinnt der Makler dann eine gewisse Sicherheit im Umgang mit diesen Themen und unsere Unterstützung ist nur noch in Ausnahmefällen erforderlich. Als pauschal haftungsminimierend können sich Bestandsumdeckungen auswirken, beispielsweise wenn ein fremder, alter Bestand gekauft wurde und dieser dann mit einem Schlag ein zeitgemäßes Bedingungswerk zugrunde liegt. Dasselbe gilt für Streubestände, die der Makler so bereinigen und damit gleichzeitig seine Prozesse vereinheitlichen kann.

Einladung zum Webinar

Stefan Gerking aus dem Key Account Management der INTER Versicherungsgruppe stellt Ihnen Haftungsfallen im Bereich der gewerblichen Sach- und Haftpflichtversicherung in einem Webinar vor.

Termin: Montag, 11. September 2023, 10:00 Uhr

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