Haftungsfallen in der gewerblichen Sachversicherung

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Bild: Pexels/Pixabay

Die meisten Stolpersteine in der der gewerblichen Sachversicherung liegen für Sie als Makler im Bereich der Umdeckung. Dabei werden gerne mal Details übersehen, die später Auswirkung auf die Schadenleistung haben. Hier stellen wir Ihnen drei Haftungsfallen vor.

Gebäudewertermittlung

Sie haben einen Neukunden gewonnen und wollen dessen Betriebsgebäudeversicherung neu eindecken. Wenn Sie die Versicherungssumme bequem aus dem Vorvertrag übernehmen, haben Sie unter Umständen ein Haftungsproblem gegenüber Ihrem Kunden. Denn wurde die Summe seinerzeit falsch ermittelt oder hat sich zwischenzeitlich verändert, stehen Sie nun dafür in der Verantwortung.

Grobe Fahrlässigkeit

Versicherungsnehmer müssen mit Leistungskürzungen rechnen, wenn sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführen. Zwar darf ein Versicherer den vereinbarten Schutz seit 2008 nicht mehr pauschal vollständig verweigern, trotzdem können die Kürzungen erheblich sein.
Gründe für eine grob fahrlässige Herbeiführung können vielfältig sein. So vielfältig, dass diese möglicherweise auf eine von Ihnen bei der Risikoanalyse nicht gestellte Frage zurückzuführen sind.

Besserstellungsklausel

Wechseln lohnt sich. Denn in der Regel wird alles besser – auch Versicherungsbedingungen. Doch jede Regel hat Ihre Ausnahme. Leider sind in der gewerblichen Sachversicherung automatisierte Vergleiche zwischen historischen und aktuellen Tarifen, wie es in anderen Sparten üblich ist, nur bedingt möglich. Es ist allerdings Ihre Aufgabe bei einem Wechsel sicherzustellen, dass sich der Versicherungsschutz Ihres Kundens nicht verschlechtert. Aber was passiert, wenn Sie doch mal was übersehen?

Unsere Tipps

Wie Sie die Haftungsfallen umgehen und welche Möglichkeiten die INTER dabei für Sie parat hält, erfahren Sie bei den weiterführenden Informationen oder in unserem Webinar

Weiteführende Informationen zu den Haftungsfallen in der gewerblichen Sachversicherung

Einladung zum Webinar

Stefan Gerking aus dem Key Account Management der INTER Versicherungsgruppe stellt Ihnen die Betriebsinhalts- und Betriebsgebäudeversicherung der INTER im Detail in einem Webinar vor.

Termin: Montag, 18. September 2023, 10:00 Uhr.

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