So ist der Auslandsurlaub mit dem Auto richtig versichert

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Bild: Ilija Erceg/iStock

Auch wenn Fernreisen en vogue sind, ist das meistgenutzte Verkehrsmittel für Urlaubsreisen das Auto. Laut ADAC fahren 73 Prozent aller Autofahrer mit dem eigenen Wagen in den Urlaub – jeder zweite damit sogar ins Ausland. Wie es dabei versicherungstechnisch aussieht, wissen die wenigsten.

Woran viele Urlauber nicht denken: Hat meine Kfz-Versicherung auch einen ausreichenden Auslandsschadensschutz? Leider sind dem ADAC zufolge Autounfälle im Ausland keine Seltenheit. Jeder Zehnte (11 Prozent) hatte bereits einen Unfall in einem anderen Land. Bei Autofahrern, die mehrmals im Jahr außerhalb Deutschlands unterwegs sind, hat es sogar bei jedem Fünften (21 Prozent) schon gekracht.

Große Wissenslücken

Umso erstaunlicher sind die Wissenslücken über den eigenen Versicherungsschutz im Ausland. Jeder zweite Autofahrer (47 Prozent) weiß nicht, ob seine Kfz-Versicherung einen Auslandsschadenschutz enthält. Dieser Zusatzschutz kann in die Kfz-Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden und hilft bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland. Der heimische Kfz-Versicherer übernimmt dann die Schadenabwicklung – und zwar so, als hätte sich der Verkehrsunfall in Deutschland zugetragen.

Auch in Sachen der finanziellen Absicherung ist ein Auslandschadenschutz hilfreich, denn im Ausland können sich Lücken auftun – nämlich beim Unfallgegner. In Deutschland beträgt die Mindestdeckungssumme für Sachschäden 1,2 Millionen Euro und für Personenschäden 7,5 Millionen Euro. Erleiden Fahrer im Rahmen eines Unfalls im Ausland einen Schaden, sind dagegen normalerweise ausschließlich die Versicherungssummen entscheidend, die in dem Land für die Regulierung des Schadens gelten.

Unzureichende Versicherungssummen

Doch die sind in einigen Ländern völlig unzureichend. Abfedern kann diese Lücke der sogenannte Auslandsschadenschutz. Ist der bei der eigenen KFZ-Police integriert, braucht man sich im Falle eines Unfalls nicht mehr an die ausländische Versicherung des Unfallgegners wenden. Dann regelt die eigene Versicherung den Schaden – und zwar mit den heimischen Deckungssummen.