Beitragsanpassung ab Oktober

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Bild: JMrocek/iStock

Ab dem 1. Oktober 2024 passt ROLAND die Preise im Bestand an. Die Beitragsanpassung erfolgt nach sorgfältiger Überlegung und Analyse. Sie ist notwendig, um die langfristige Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit von ROLAND zu gewährleisten.

Deshalb ist eine Preisanpassung notwendig
  • Gestiegene Streitwerte:
    Die Streitwerte steigen immer mehr. Das zeigt auch der Schadendurchschnitt in der Rechtsschutz-Versicherung – seit 2012 ist dieser von 897 Euro auf 1277 Euro gestiegen. Durch die Inflation sind die Preise in den letzten drei Jahren deutlich gestiegen. Besonders betroffen sind zum Beispiel Mieten, Lebensmittel und Löhne. Die Folge: Durch die gestiegenen Preise steigen auch die Gegenstandswerte.
  • RVG-Anpassung:
    Ab dem 1. Januar 2025 soll das neue Kostenrechtsänderungsgesetz in Kraft treten. Damit werden die Gebühren für Rechtsanwälte, Gerichte, Gerichtsvollzieher und Sachverständige und Sprachvermittler um neun Prozent erhöht.
  • Massenschäden:
    Massenschäden sind gekommen, um zu bleiben. Denn Claimsfisher kreieren regelmäßig Massenprozesse: Angefangen bei Baudarlehenswiderruf über Dieselgate bis zum aktuellen Thema Datenlecks. Dabei ist die Rechtsprechung nicht immer eindeutig oder sehr zeitverzögert.
So sehen die Anpassungen aus

BAK-Anpassung:

TÄK-Anpassung

Das bedeutet die Anpassung für das Neugeschäft

In unseren Paketen für Privatkunden einschließlich StrafrechtPlus Privat (S+p) gibt es keine Beitragsanpassung im Neugeschäft. Das bedeutet, dass die Verträge mit ARB 2024 nicht angepasst werden.

In unseren Paketen für Geschäftskunden werden die Neugeschäftsbeiträge um fünf Prozent angepasst. Die Anpassung für StrafrechtPlus Gewerbe (S+g) beträgt zehn Prozent.