Das Bundesministerium der Finanzen hat angekündigt, dass der Höchstrechnungszins zum 1. Januar 2025 von 0,25 % auf 1,00 % angehoben werden soll. Durch diese Anpassung können sich vertragliche Vorteile in der Altersvorsorge sowie der Absicherung der Arbeitskraft in den HDI-Verträgen ergeben. Müssen oder sollten Sie bis zum nächsten Jahr warten? Nein, natürlich nicht. Wird der Höchstrechnungszins tatsächlich ab Anfang Januar 2025 erhöht, können Sie und Ihre Kunden schon heute davon profitieren.

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