Canada Life möchte Sie über die Bearbeitungsgarantien im Rahmen des Jahresendgeschäfts für den GENERATION basic plus und den GENERATION business informieren.

Stichtage für den Eingang der steuerrelevanten Anträge (Datum des Eingangsstempels)
  • mit Risikobausteinen: 18.12.2024
  • ohne Risikobausteine: 20.12.2024
  • Kurzanträge zur Zuzahlungsaktion für Basisrenten: 20.12.2024

Diese Stichtage gelten für Antragseingänge mit SEPA-Mandat oder Überweisung bzw. Geldeingänge.

Voraussetzungen für die Bearbeitungsgarantie
  • Die Anträge sind vollständig und fehlerfrei ausgefüllt und werden im Fall von Risikogeschäft (Anträge mit Risikobausteinen) unter normalen Bedingungen angenommen.
  • Die Anträge müssen bis zum 18. bzw. 20.12.2024 per Post in der Geschäftsstelle Neu-Isenburg eingegangen sein. Gleiches gilt für den Eingang per Fax an 06102-306-1306 oder per E-Mail an neugeschaeft@canadalife.de.
  • Wichtig: Wenn Sie Anträge per Fax oder E-Mail einreichen, reichen Sie diese bitte nicht noch einmal als Originalantrag nach, da dies zu einer doppelten Policierung führen könnte.
  • Bei Zuzahlungen und Einmalbeiträgen per Überweisung muss das Geld bis zum 27.12.2024 auf dem Konto der Canada Life eingegangen sein.
    • Für Zuzahlungen zu bereits bestehenden Verträgen muss die Versicherungsscheinnummer und der Name der zu versichernden Person im Verwendungszweck aufgeführt werden.
    • Sollte der Kunde noch keinen bestehenden Vertrag haben, so müssen im Verwendungszweck Name und Geburtsdatum der zu versichernden Person angegeben und der Antrag fristgerecht eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass Banken unterschiedliche Durchlaufzeiten für Überweisungen haben und wir keine Garantie für verzögerte Geldeingänge übernehmen können. Canada Life behält sich das Recht vor, Anträge im Einzelfall abzulehnen oder zurückzustellen.

Besondere Hinweise zur steuerlichen Berücksichtigung von GENERATION basic plus

Das Bundesministerium für Finanzen hat sich hinsichtlich der Beiträge zu Basisrenten dahingehend geäußert, dass eine steuerliche Berücksichtigung in dem jeweiligen Beitragsjahr (hier 2024) möglich ist, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Policierung erfolgt noch bis zu drei Monate nach dem Tag, der in dem Versicherungsschein als Beginn angegeben ist und der in dem steuerlich zu berücksichtigenden Beitragsjahr liegt. Die Prämie wird noch in dem jeweiligen Beitragsjahr gezahlt.
  • Bei Verträgen mit laufenden Beiträgen ist es für die Zurechnung des Beitrags zum Jahr 2024 nach Auffassung von Canada Life ausreichend, wenn er bis spätestens 31.12.2024 bei Canada Life eingeht.
  • Einmalbeiträge, die bei Basisrenten ebenfalls möglich sind, müssen bis zum 31.12. des Beitragsjahres gezahlt werden. Bei der ersten Zuzahlung zu einem Vertrag mit laufenden Beiträgen muss neben dem Antrag wie oben beschrieben auch die Gutschrift bis spätestens 31.12.2024 bei Canada Life vorliegen, da sonst der Vertragsbeginn nicht mehr in 2024 liegen kann.
  • Weitere Voraussetzungen für die Abziehbarkeit der Beiträge sind, dass der Versicherungsnehmer bei Neuanträgen die korrekte steuerliche Identifikationsnummer angegeben und der Datenübermittlung an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) für den Veranlagungszeitraum 2024 zugestimmt hat.

Bitte beachten Sie, dass Canada Life nur den Eingang solcher Beiträge bestätigen kann, die in den oben genannten Zeiträumen auf den Konten der Canada Life eingegangen sind. Die steuerliche Geltendmachung durch den Versicherungsnehmer fällt nicht in den Rahmen der Bearbeitungsgarantien.

Canada Life wird den Versicherungsnehmern die an die ZfA gemeldeten Beiträge bescheinigen, wobei natürlich nur die nach den oben genannten Fristen eingegangenen Gelder berücksichtigt werden können. Zur Vermeidung von Korrekturen sollten die in dieser Information genannten Fristen eingehalten werden. Die besonderen Hinweise beruhen auf den aktuellen Verwaltungsanweisungen des Bundesfinanzministeriums. Canada Life kann aber keine Gewähr für die Abziehbarkeit der Beiträge bei Einhaltung der dargestellten Grundsätze und die zukünftige steuerliche Betrachtung von Basisrenten geben.

Besondere Hinweise zur steuerlichen Berücksichtigung von GENERATION business im Durchführungsweg der Direktversicherung

Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil 24.08.2017, VI R 58/15) ist für die steuerliche Zuordnung von Beiträgen zu einer Direktversicherung der steuerliche Zufluss beim Arbeitnehmer nicht bereits mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung erfolgt. Dies gilt zumindest bei jährlicher Zahlweise. Da ein Jahresbeitrag nicht als laufend gezahlter Arbeitslohn gilt, sondern als sonstige Bezüge, ist in diesen Fällen §11 Abs. 1 S.2 EStG – Zuordnung von kurz vor oder nach Beendigung des Kalenderjahres geleisteten Beiträgen nach wirtschaftlicher Zugehörigkeit – nicht anwendbar. Der Zufluss erfolgt in diesem Fall erst dann, wenn der Arbeitgeber den Versicherungsbeitrag tatsächlich leistet.