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Zum 1. Januar 2025 soll der Höchstrechnungszins für die Lebensversicherung von derzeit 0,25 auf 1 % steigen. Das hat das Bundesfinanzministerium am 29. April 2024 angekündigt. Es wäre die erste Erhöhung seit über 30 Jahren.

Nutzen Sie die Vorteile der Erhöhung schon jetzt

Verträge, die ab dem 1. Januar 2025 geschlossen werden, profitieren direkt von der Erhöhung. Doch die LV 1871 ist überzeugt: Niemand sollte seine Vorsorge auf die lange Bank schieben. Als finanzstarker und verlässlicher Partner reagiert die LV 1871 auf Marktveränderungen und gesetzliche Vorgaben proaktiv und möchte Ihnen und Ihren Kunden frühzeitig und umfassend Lösungen anbieten, um bestmöglich bei der finanziellen Vorsorge und Absicherung zu unterstützen.

Unsere Angebote für Ihre Kunden
  • Kostenlose Umstellungsmöglichkeit: Für viele Neuverträge, die ab dem 1. Mai 2024 abgeschlossen wurden, bietet die LV 1871 bereits jetzt die Möglichkeit zur kostenlosen Umstellung oder Umstellungsprüfung auf Basis des ab 1. Januar 2025 geltenden Garantiezinses.
  • Automatische Besserstellung bei fondsgebundenen Rentenversicherungen: Bei Verträgen mit Beginn ab dem 1. Mai 2024 erfolgt im ersten Halbjahr 2025 automatisch eine Besserstellung in der Rentenphase.
  • Berufsunfähigkeitsversicherungen, Bestattungs- und Erbvorsorgeverträge: Für diese Verträge, die ab dem 1. Juli 2024, in der dann gültigen Tarifversion, abgeschlossen werden, prüft die LV 1871 im ersten Halbjahr 2025 eine Besserstellung. In diesem Fall erhält der Kunden ein Angebot zur kostenlosen Umstellung.

Beraterinfo zur Rechnungszinserhöhung (PDF)