Der Entwurf für eine Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG 2.0) liegt nun vor. Darin enthalten sind geplante Verbesserungen für die betriebliche Altersversorgung (bAV), zum Beispiel:

  • Verbesserung bei der Geringverdiener-Förderung (§ 100 EStG)
  • Flexiblere Abfindungen
  • Öffnung der Sozialpartnermodelle
  • Erleichterungen für Opting-Out-Modelle

Der Referentenentwurf wurde vor wenigen Tagen an die Verbände zur Stellungnahme gesandt. Das Kabinett soll dann die bis dahin abgestimmte Fassung im August beschließen und der Bundestag das Gesetz Anfang 2025 verabschieden.

„Die geplanten Änderungen sind wichtig, um die Verbreitung der bAV weiter zu erhöhen. Insbesondere die Heraufsetzung des Höchstbeitrages beim § 100 EStG auf dann 1200 Euro und die dreiprozentige Dynamisierung der Einkommensgrenze werden dabei helfen, die prekären Situationen bei diesen Arbeitnehmern im Alter abzumildern und in diesem Segment noch weiter zu wachsen. Ebenso wird die Öffnung von Opting-Out-Modellen auch durch Betriebsvereinbarungen für eine Ausweitung der Modellakzeptanz sorgen. Sicher hätte es noch weitere Chancen und Möglichkeiten bei den bewährten Lösungen gegeben. Der große Wurf ist es nicht, aber es wird uns als Bayerische 2025 weitere Vertriebschancen geben“, so eine kurze Einschätzung von Ute Thoma, Leiterin der Unternehmensvorsorgewelt der Bayerischen.

Geplante Änderungen (PDF)