Mit ihren FlexMed Tarifen in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) bietet die AXA den Mitarbeitern von Firmenkunden eine hochwertige medizinische Versorgung. Die Unternehmen steigern dadurch ihre Attraktivität als Arbeitgeber und schaffen einen echten Mehrwert für die Motivation und die Gesundheit ihrer Belegschaft.
Per Gesetz ist die AXA jährlich verpflichtet, für jeden Tarif die kalkulierten mit den zukünftig erforderlichen Leistungsausgaben zu vergleichen. Aufgrund unterschiedlicher Einflussfaktoren müssen bei einigen Tarifen die Beiträge zum 1. Januar 2025 für das Neu- und Bestandsgeschäft angepasst werden.
Nur dann die AXA auch künftig ihre vertraglichen Leistungszusagen erfüllen.
Gesundheitsbaustein FlexMed Zahnprophylaxe – Neugeschäft –
Ein Vergleich der zukünftig erforderlichen Leistungen mit den kalkulierten Leistungen hat ergeben, dass die AXA an den aktuellen Beiträgen nicht festhalten muss und den Beitrag für FlexMed Zahnprophylaxe ab 1. Januar 2025 senken kann.
Weitere Informationen finden Sie hier: Beitragsänderungen in den bKV-Tarifen