Worum geht es?
Mit dem Thema Arbeitskräftemangel, die stille Reserve Frau und wie Arbeitgeber durch bAV-Modelle und moderne Versorgungsordnungen diese heben, trifft die Bayerische nicht nur einen spannenden gesellschaftlichen Nerv, sondern zeigt Vermittlern und Maklern den Weg zu einem lange vernachlässigten Kundenpotential.
Die Herausforderung!
In der betrieblichen Versorgung bleibt ein bedeutender Unterschied zwischen den Renten von Frauen und Männern bestehen. Trotz der Fortschritte in der Gleichberechtigung am Arbeitsplatz und der steigenden Anzahl berufstätiger Frauen, zeigt sich eine Kluft bei der Altersvorsorge, die dringend Aufmerksamkeit erfordert.
Mehrere Faktoren tragen zu dieser Ungleichheit bei. Einerseits sind Frauen oft in Branchen mit niedrigeren Löhnen oder in Teilzeitbeschäftigungen tätig, was zu geringeren Rentenbeiträgen führt. Zudem übernehmen sie häufiger unbezahlte Pflege- und Familienarbeit, was ihre berufliche Kontinuität beeinträchtigt. Ein weiteres Problem liegt in der Gender Pay Gap, die dazu führt, dass Frauen im Laufe ihres Arbeitslebens im Durchschnitt weniger verdienen als Männer. Dadurch reduzieren sich auch ihre Rentenansprüche in der betrieblichen Altersvorsorge, was zu einem sog. Gender Pension Gap führt (PDF).
Die Lösung erfordert einen umfassenden Ansatz. Unternehmen könnten flexible Arbeitsmodelle fördern, um Frauen zu unterstützen, weiterhin im Berufsleben aktiv zu bleiben. Zudem sollten Maßnahmen ergriffen werden, um Lohnungleichheiten zu beseitigen und faire Beiträge zur Altersvorsorge für alle Geschlechter zu gewährleisten.
Die betriebliche Versorgung sollte geschlechtergerecht gestaltet werden, um gleiche Renten für gleiche Lebensleistungen zu ermöglichen. Es ist an der Zeit, dass Organisationen und Regierungen zusammenarbeiten, um die Rentenlücke zu schließen und Frauen eine angemessene finanzielle Absicherung im Alter zu bieten. Die Förderung von Chancengleichheit und die Schaffung fairer Bedingungen in der betrieblichen Versorgung sind nicht nur moralisch geboten, sondern auch entscheidend, um eine gerechtere und nachhaltigere Gesellschaft zu schaffen.
Die Lösung!
Dabei spielen Versorgungsordnungen eine zentrale Rolle, da sie klare Richtlinien und Bedingungen für Mitarbeiter bieten. Sie legen fest, welche Leistungen Arbeitnehmer erhalten, wie beispielsweise Altersvorsorge, Hinterbliebenenunterstützung und Invaliditätsabsicherung. Diese klaren Regelungen schaffen Vertrauen und Sicherheit für Mitarbeiter, indem sie deren Zukunft absichern.
Aber kann man Frauen in der Versorgungsordnung besserstellen als deren männliche Teilnehmer? Gibt es Sachgründe für eine prominentere Behandlung von Personen mit schlechterem Versorgungsstatus? Versorgungsordnungen bieten dem Unternehmen eine Struktur, um fair und konsistent Leistungen zu gewähren. Sie helfen, Kosten zu kalkulieren und Risiken zu minimieren, indem sie klare Rahmenbedingungen setzen. Durch transparente Regelungen fördern sie außerdem die Mitarbeiterbindung und -motivation, da sie langfristige Perspektiven und eine gewisse Planbarkeit bieten. Insgesamt sind Versorgungsordnungen also essenziell, um sowohl Mitarbeitern als auch Unternehmen Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten.
Die Rechtsanwaltskanzlei Guse unterstützt Sie gerne
Die bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei ist seit 25 Jahren auf das Gebiet der betrieblichen Versorgung spezialisiert. Mit drei Volljuristen/Juristinnen und vier weiteren Mitarbeitern vertritt sie nicht nur vor Gerichten, sondern pflegt die größte private Datenbank für Tarifverträge zur betrieblichen Versorgung und schreibt jährlich Versorgungsordnungen bAV und bKV im hohen dreistelligen Bereich. Sie überprüft Pensionszusagen und begleitet M&A-Verfahren.
Mit einfachen, standardisierten Analysebögen, die Ihnen die Plug-Insurance beim Onboarding in der Beratungsstrecke (PDF) oder auch die Kanzlei Guse zur Verfügung stellen, erfassen Sie schnell die betriebliche Situation. Sie definieren zusammen mit dem Arbeitgeber die Vorgaben für die betriebliche Versorgung sowie die Versorgungsordnung. Innerhalb von längstens zwei Wochen erstellt die Kanzlei dann die Versorgungsordnung zum vorher festgelegten Festpreis zwischen 350 bis 750 Euro.