Aus „Nichts“ wird leicht eine große Rente, wenn Mitarbeiter ihre vermögenswirksamen Leistungen in eine Betriebsrente investieren. Bei einer herkömmlichen Anlage muss auf die vermögenswirksamen Leistungen – genau wie für das Gehalt – Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden. Deutlich attraktiver wird die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen, wenn der Mitarbeiter den Arbeitgeberanteil als Entgeltumwandlung in eine Altersversorgung investiert, denn diese sind steuer- und sozialabgabenfrei. Das beigefügte Berechnungsbeispiel kann überzeugender nicht sein.

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