Der Regierungsentwurf zum BRSG 2.0 wurde vor kurzem beschlossen, jedoch mit einigen Änderungen und zeitlichen Verschiebungen. Das neue Gesetz wird voraussichtlich nicht vor April 2025 in Kraft treten. Einige Änderungen werden erst zum 1. Januar 2026 kommen.

Die Verbesserung der Geringverdiener-Förderung (§ 100 EStG) wird aber bereits zum 1. Januar 2025 kommen. Mit einem höheren Förderbeitrag will der Gesetzgeber zeitnah die Versorgung von Beschäftigten mit geringem Einkommen verbessern.

Die wichtigsten geplanten Änderungen des BRSG 2.0