Die Allianz möchte Sie über die positiven Neuerungen im Nachweisgesetz (NachwG) und die Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) informieren. Inhalt des NachwG ist die Informationspflicht des Arbeitgebers. Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses und bei späteren Änderungen müssen die Beschäftigten über die wesentlichen Arbeitsbedingungen informiert werden. Auch eine Zusage auf eine (arbeitgeberfinanzierte) bAV ist eine solche wesentliche Arbeitsbedingung.

Bisher mussten die arbeitsrechtlichen Zusagen immer unterschrieben und den Beschäftigten ausgehändigt werden. Seit 1. Januar ist dies nicht mehr erforderlich. Eine Zusage kann auch formlos, etwa in einer E-Mail, erteilt oder abgeändert werden.

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Ihr Allianz-Ansprechpartner ist Mario Cleemann, der am 29. Januar 2025 im Webinar zum Thema ESG als Referent zu sehen ist.