Eine gute Nachricht für alle Geringverdiener: Zum 1. Januar 2024 wurde vom Gesetzgeber der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro und die Minijob-Verdienstgrenze von 520 auf 538 Euro monatlich angehoben.
Die Erhöhung des Einkommens, aber auch Veränderungen in den Lebensverhältnissen Ihrer Kunden (wie z.B. Familienstand, Kindergeld etc.) können Auswirkungen auf den erforderlichen Mindestbeitrag bei den Riester-Verträgen der Kunden haben.
Riester-Zulagen-Check
Der Jahresanfang kann dabei ein guter Zeitpunkt sein, um die Finanzen neu zu ordnen und auch die Riester-Verträge Ihrer Kunden zu analysieren. Nutzen Sie dafür den Riester-Zulagen-Check, damit Ihre Kunden kein Geld verschenken und die Riester-Förderung mit allen Zulagen und Steuervorteilen voll ausschöpfen können.
Im Beraterportal Partner@web können Sie sich einen Überblick über die Riester-Verträge Ihrer Kunden verschaffen. Sie finden hier unter Reports / Report Manager einige Vordefinierte Reports (Themen: Zulagen), anhand derer Sie prüfen können, ob bei Ihren Kunden Handlungsbedarf besteht.
Hinweis: Nach erfolgreicher Anmeldung im Partner@web finden Sie auf der Startseite rechts eine Kurzeinführung zum Menü.