Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Market Authority – ESMA) hat Leitlinien zu „einigen Aspekten der MiFID-II-Anforderungen an die Angemessenheit und das reine Ausführungsgeschäft“ veröffentlicht. Es beinhaltet die Anforderung, wie Wertpapierdienstleistungsunternehmen Kunden über die Angemessenheitsprüfung informieren und welche Daten sie über deren Kenntnisse und Erfahrungen einzuholen haben.
In diesem Zusammenhang bittet die FNZ Bank alle Kunden mit Wertpapierdepot um die Aktualisierung ihrer Kenntnisse und Erfahrungen. Kunden mit einem Investmentdepot oder Managed Depot sind nicht betroffen.
Die FNZ Bank wird ab dem 26. Juni in zwei Tranchen die betroffenen Kunden anschreiben. Die Anschreiben werden in den Online-Postkorb eingestellt. Die zweite Tranche geht im September 2024 in den Online-Postkorb.
Die Rückmeldung seitens der betroffenen Endkunden ist freiwillig und kann mittels beigefügten Formulars (PDF) erfolgen. Für die Information Ihrer Kunden verwenden Sie gerne das Musteranschreiben (PDF). Bei Rückfragen steht Ihnen der Vertrieb der FNZ Bank unter vertrieb@fnz.de zur Verfügung.