Vermögenswirksame Leistungen (VL) bieten eine attraktive Möglichkeit Vermögen aufzubauen und dabei sowohl Leistungen des Arbeitgebers als auch staatliche Förderungen zu nutzen. Sofern der Tarif- bzw. Arbeitsvertrag es vorsehen, können vom Arbeitgeber bis zu 40 Euro monatlich zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden. Dazu einfach beim Arbeitgeber entsprechend nachfragen.

Darüber hinaus fördert der Staat innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen das Sparen mit der Arbeitnehmersparzulage. Gefördert werden 20 Prozent der eingezahlten Beiträge (bis max. 400 Euro / Verheiratete 800 Euro). Der Anleger kann somit maximal 80 Euro (Verheiratete 160 Euro) zusätzliche Förderung erhalten, sofern das zu versteuernde Einkommen unterhalb von 40.000 Euro (Verheiratete 80.000 Euro) liegt.

Die gute Nachricht: Diese Einkommensgrenzen wurden gerade erst in 2024 mehr als verdoppelt. Dadurch könnten viele Arbeitnehmer erstmalig von einer Förderung profitieren.

Sparen: am besten XXL

Außerdem können Anleger den VL-Vertrag über die sieben Jahre hinaus weiter besparen – also sozusagen „VL XXL“. Das heißt, einfach zurücklehnen und den VL-Fondssparplan noch weiter für sich arbeiten lassen – so wird der Vermögensaufbau noch bequemer. Bei längerer Laufzeit kann mit dem Zinseszinseffekt die Chance auf eine ordentliche Sparsumme entstehen, die für langfristige Sparziele oder die Altersvorsorge genutzt werden kann.

Die DWS bietet eine große Auswahl verschiedener Fonds, die sich für eine VL-Anlage eignen.

zu den VL-fähigen DWS-Fonds

 

Nichts verschenken – jetzt den Vorsorge-Check machen

Im Mai 2024 wurden die Zulagen für das erste Quartal 2023 den Riesterverträgen der DWS-Kunden gutgeschrieben, die Sie ab sofort im Depot Online einsehen können. Finanzberater mit einem Zugang zum Beraterportal Partner@web finden die Buchung dort unter Transaktionen / Transaktionstyp „Gutschrift Zulage“ und „Gutschrift Kinderzulage“.

Ihre Kunden wollen die Riester-Zulage voll ausschöpfen und damit von der privaten Altersvorsorge profitieren? Dann überprüfen Sie den erforderlichen Mindesteigenbeitrag der Kunden und berechnen Sie ihn gegebenenfalls neu.
Nutzen Sie auch die erfolgte Zulagenzahlung als Gesprächsansatz mit Ihren Kunden und vermeiden Sie gegebenenfalls gekürzte Zulagen im nächsten Jahr. Die DWS unterstützt Sie dabei mit dem „Vorsorge-Check“, mit dem Sie einfach und bequem die erforderlichen Beitragszahlungen berechnen und vom Kunden unterschrieben einreichen können.

Kundenselektion im Beraterportal

Im Beraterportal Partner@web können Sie sich einen Überblick über die Altersvorsorgeverträge Ihrer Kunden verschaffen. Unter dem Reiter Vermögensübersicht/Kundenakte sind die Jahresdepotabrechnungen hinterlegt.
Hinweis: Nach erfolgreicher Anmeldung im Partner@web steht auf der Startseite eine Kurzeinführung im Menü für Sie bereit.

Altersvorsorge_VorsorgeCheckPremium (PDF)

DWS Veranstaltungen und Webinare

FrühstücksTALK – zu Gast bei Thomas Piltz. Menschen – Märkte – Vertriebsansätze. Starten Sie mit der DWS in Ihren Arbeitstag. Thomas Piltz interviewt Persönlichkeiten der DWS. Jeden ersten Dienstag im Monat um 9 Uhr, in 15 Minuten. Registrieren Sie sich oder Ihre Kollegen gern für folgende Veranstaltung:

„Wer sind die Gewinner einer Zinswende?“
Gast: Daniela Gombert, DWS Fintech

Termin: Dienstag, 30. Juli 2024, 9:00 Uhr

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