Zum Jahresbeginn 2025 wird die FNZ Bank voraussichtlich in der 3. bzw. 4. Kalenderwoche die Vorabpauschalen zu Lasten der betreffenden Depotpositionen mittels Stückeverkauf gemäß der AGBs der FNZ Bank verbuchen.

Sollte dies oder ein Kontoeinzug in Ausnahmefällen nicht möglich sein, muss im Folgejahr eine entsprechende Meldung an das Finanzamt erfolgen. Ein Einzug ist ausschließlich vom Konto flex möglich und kann mittels Formular F6279.01 für Privatanleger beauftragt werden. Der Auftrag wird unbefristet eingerichtet. Eine Beauftragung durch eine Vermögensverwalter-Vollmacht ist leider nicht möglich.
Eine Vorabpauschale wird nur dann erhoben, wenn der Fonds eine positive Wertentwicklung in 2024 hatte. Die dafür benötigten Informationen werden in der 2. Kalenderwoche 2025 an FNZ Bank gemeldet.

Auftrag Abrechnung VOP ohne ext BV (PDF)

Eine Vorabpauschale ist nicht zu berücksichtigen, wenn:

  • der FNZ Bank ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe vorliegt (nur im Privatvermögen)
  • noch nicht verrechnete Verluste vorhanden sind (nur im Privatvermögen)
  • eine entsprechende Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht wurde (sowohl im Privat- als auch im Betriebsvermögen.)

Der Betrag für den Einbehalt der Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer auf die Vorabpauschale wird durch einen Stückeverkauf der Fondsanteile zur Verfügung gestellt. Bei einem Verkauf der Fondsanteile werden die bisher vom Kunden bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Verkaufserlös wieder abgezogen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.

Auch bei verpfändeten Depots und Managed Depots erfolgt ein Stückeverkauf.
Der Basiszinssatz für die Vorabpauschale 2024 wurde auf 2,29 % festgesetzt. Da gem. § 18 Abs. 1 Satz 2 InvStG nur 70 % davon anzusetzen sind, beträgt der maßgebende Zinssatz 1,60%.

Beispiel zur Vorabpauschale 2024:
  • Thesaurierender Fonds ohne Teilfreistellung
    Rücknahmepreis des Investmentanteils am Jahresanfang 2024: 100 Euro
    Rücknahmepreis des Investmentanteils am Jahresende 2024: 102 Euro
    Die Vorabpauschale 2024 beträgt 1,60 Euro
  • Abwandlung
    Rücknahmepreis des Investmentanteils am Jahresanfang 2024: 100 Euro
    Rücknahmepreis des Investmentanteils am Jahresende 2024: 101 Euro
    Die Vorabpauschale ist auf die Höhe der Wertsteigerung des Investmentanteils im Jahr 2024 begrenzt. Die Vorabpauschale 2024 beträgt daher 1 Euro.