Als Wertpapierinstitut ist MorgenFund verpflichtet, die Kunden in regelmäßigen Zeitabständen zu kontaktieren und um Aktualisierung bzw. Bestätigung ihrer bei MorgenFund gespeicherten Daten zu bitten. Für MorgenFund in Deutschland gelten hierbei folgende Fristen:

  • Kunden mit niedrigem Geldwäscherisiko – alle 15 Jahre        
  • Kunden mit mittlerem Geldwäscherisiko – alle fünf Jahre
  • Kunden mit hohem/höherem Geldwäscherisiko – jährlich

Ab dem ersten Quartal 2025 wird MorgenFund beginnen, sukzessive die Bestandskunden mit niedrigem und mittlerem Geldwäscherisiko anzuschreiben und um Aktualisierung bzw. Bestätigung ihrer hinterlegten, relevanten Daten zu bitten. Pro Quartal werden jeweils 15.000 Kunden angeschrieben, um eine gleichmäßige Verteilung der gesamten Kundenpopulation zu erreichen.

Das initiale Kundenanschreiben leitet den Kunden auf eine individualisierte Landingpage auf der alle mit dem Depot verbundenen Personen (Inhaber, Bevollmächtigte und gesetzliche Vertreter) aufgeführt werden und deren Daten aktualisiert oder bestätigt werden müssen.

Sollte binnen drei Wochen nach dem ersten Schreiben keine Reaktion durch den Kunden erfolgen, versenden wir ein Erinnerungsschreiben, welchem die relevanten Daten sowie ein Freiumschlag zur postalischen Rücksendung beigelegt werden. Die Rücksendung erfolgt an ein Postfach der MorgenFund bei unserem Druck- und Scan-Provider in Bamberg. Ist auch diese Drei-Wochenfrist verstrichen, erfolgt ein finales Erinnerungsschreiben mit einer Frist von weiteren drei Wochen.

Nach Ablauf dieser letzten Frist ist MorgenFund verpflichtet, sämtliche Transaktionen zu sperren und Verfügungen erst wieder zuzulassen, wenn der Kunde alle benötigten Unterlagen vorlegt. In Ausnahmefällen behält sich MorgenFund vor, Kundenbeziehungen zu kündigen.

MorgenFund bittet Sie um Ihr Verständnis für diese regulatorisch erforderliche Maßnahme und weist darauf hin, dass gemeinsame Kunden in diesem Prozess eine Mitwirkungspflicht haben.

Zu Ihrer Information:

Anpassung Lastschrift-Limit

Ab dem 01.01.2025 wird das Lastschrift-Limit auf 50.000 Euro pro Tag und Kunde begrenzt. Für Lastschriften, die diesen Betrag überschreiten, ist ein unterzeichneter Nachweis des Vermittlers über die verfügbaren Cash-Bestände auf dem Kundenkonto erforderlich. Dieser Nachweis kann entweder als Vermerk auf dem Orderauftrag oder in Form eines formlosen Schreibens erfolgen. Die Bestätigung des Vermittlers muss gleichzeitig mit dem Orderauftrag eingereicht werden.

Gebühr für Adressauskunftsersuchen für Depots ohne gültige Meldeadresse

Als Wertpapierinstitut ist MorgenFund verpflichtet, jährlich zu prüfen, ob die in den Stammdaten hinterlegte Meldeadresse Ihrer Kunden noch Gültigkeit besitzt. Erhält MorgenFund durch Postrückläufer die Rückmeldung, dass die Meldeadresse nicht mehr aktuell ist, fragen wir zum Jahresende über die zuständigen Behörden eine neue mögliche Adresse an.

Dieser Vorgang ist mit Kosten verbunden, die gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis von MorgenFund dem Kundendepot belastet werden. Betroffene Depots werden aufgrund dessen zusätzlich zum Depotentgelt im Dezember 2024 mit 15 Euro inkl. MwSt. für diesen Vorgang belastet. Betroffen sind ausschließlich Depots, die in Deutschland geführt werden.

Reminder: Einreichungsfristen Jahresendgeschäft

Damit Ihnen MorgenFund eine Bearbeitung der eingereichten Aufträge noch dieses Jahr zusichern kann, hier folgende Einreichungsfristen für die jeweiligen Geschäftsvorfälle:

Bitte beachten Sie bei der Einreichung von Orderaufträgen auch die jeweils gültige Orderannahmeschlusszeit des/der betreffenden Fonds, damit die Abwicklung noch im alten Jahr erfolgen kann.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Sales Support unter der 069/566080-040 oder unter partnerservice.de@morgenfund.com.