Die FNZ Bank bietet Ihnen und Ihren Kunden auch weiterhin einen attraktiven Aktionszins für neu eröffnete Tagesgeldkonten an. Ab dem 1. April gilt für neu eröffnete Konten ein Aktionszins von 2,60 % für drei Monate ab dem Folgemonat der Eröffnung – also für alle im April eröffneten Konten ab Mai.

Den aktualisierten Aktionsflyer finden Sie unten. Von der Anpassung unberührt bleiben bereits bestehende Aktions- oder Sonderzinsen.

Jahressteuerbescheinigung

Die FNZ Bank weist darauf hin, dass für das Jahr 2024, anders als ursprünglich geplant, noch keine konsolidierten Jahressteuerbescheinigungen für Kunden ausgestellt werden, die vor dem Zusammenschluss von FNZ Bank und Fondsdepot Bank ein Depot bei beiden Banken hatten oder aktuell sowohl ein Depot unter der Marke Fondsdepot Bank, als auch ein Depot bei anderen Marken der FNZ Bank besitzen. Kunden erhalten demnach in gewohnter Weise, wie vor dem Zusammenschluss auch, zwei separate Jahressteuerbescheinigungen.

Die FNZ Bank hat sich für diesen Schritt entschieden, um im Sinn der Kunden eine schnellere Bereitstellung der Jahressteuerbescheinigungen möglich zu machen. Für Ihre Kunden bleibt also in diesem Jahr mit Blick auf die Jahressteuerbescheinigung und die hinterlegten Freistellungsaufträge alles beim Alten. Für das Jahr 2025 werden konsolidierte Jahressteuerbescheinigungen ausgestellt.

Damit hat sich die FNZ Bank für die kundenfreundlichere Lösung entschieden, die in diesem Jahr eine wesentlich schnellere Bereitstellung der Jahressteuerbescheinigungen ermöglicht. Bitte weisen Sie Ihre Kunden entsprechend darauf hin, beide Jahressteuerbescheinigungen beim Finanzamt einzureichen.